Sicherheit am Schweißarbeitsplatz

Sicherheit am Schweißarbeitsplatz

Die Prüfung von Schweißgeräten ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient funktionieren. Defekte oder unsachgemäß gewartete Schweißgeräte können nicht nur zu Qualitätsproblemen bei den Schweißnähten führen, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken für die Bediener darstellen.

Die Schweißgeräte-Prüfung nach VDE 0544-4

Die Schweißgeräte-Prüfung nach VDE 0544-4 umfasst verschiedene Aspekte, darunter:

  • Sichtprüfung: Überprüfung auf äußere Schäden, korrekte Kennzeichnung und ordnungsgemäße Installation.
  • Funktionsprüfung: Testen der Schweißfunktionen, der Schutzmaßnahmen und der Steuerungselemente.
  • Messungen: Überprüfung der elektrischen Parameter, wie Spannung und Stromstärke.
  • Isolationswiderstandsmessung: Testen der Isolationswiderstände, um sicherzustellen, dass keine lebensgefährlichen Spannungen auftreten.
  • Prüfbericht: Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen und festgestellten Ergebnisse.
    Diese Prüfung gewährleistet nicht nur die sichere Funktion der Schweißgeräte, sondern dient auch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Schweißgeräte-Prüfung nach DGUV V3

Die DGUV V3 schreibt regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel vor, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bei Schweißgeräten umfasst dies:

  • Überprüfung der elektrischen Sicherheit: Kontrolle auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit der elektrischen Komponenten.
  • Schutzleiterprüfung: Testen des Schutzleiters, um sicherzustellen, dass er im Falle eines Defekts ordnungsgemäß funktioniert.
  • Dokumentation: Alle Prüfungen und Ergebnisse müssen dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Wer darf Schweißgeräte prüfen?

Die Prüfung von Schweißgeräten darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dies können Elektrofachkräfte oder befähigte Personen mit spezieller Schulung im Umgang mit Schweißgeräten sein.

Die Dokumentation der Schweißgeräte-Prüfung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch unerlässlich für die Sicherheit und Qualität der Schweißarbeiten. Sie bietet eine klare Historie über den Zustand der Geräte und erleichtert im Falle von Unfällen oder Inspektionen die Nachvollziehbarkeit.

Die Check-it App unterstützt Sie bei der mobilen Dokumentation

Die Check-it App bietet eine moderne und effiziente Lösung für die mobile Dokumentation von Schweißgeräte-Prüfungen. Mit dieser Anwendung können Sie alle relevanten Daten vor Ort erfassen, in Echtzeit speichern und bei Bedarf teilen. Durch den Einsatz von Check-it wird nicht nur die Dokumentation erleichtert, sondern auch der gesamte Prozess der Schweißgeräte-Prüfung effizienter gestaltet. Erfassen Sie Prüfprotokolle mobil und präzise – mit Check-it.

Durchführungserlaubnis Freigabeschein

Durchführungserlaubnis Freigabeschein

Die Durchführungserlaubnis wird gemäß Abs. 3.4.9 als eine Genehmigung definiert, um die geplante Arbeit durchzuführen, die eine eindeutige Anweisung in schriftlicher oder mündlicher Form beinhaltet.

Auch wenn die Norm die Erteilung einer mündlichen Durchführungserlaubnis zulässt, sollte diese nur bei einfachen Arbeiten zur Anwendung kommen. Im weiten Verlauf des Abs. 4.3.1 heißt es „Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen.“ Das gleiche gilt für Arbeiten an Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie z. B. Hochspannungsschaltanlagen. Abs. 6.2.6 legt hierzu fest: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.“

Auch bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie zum Beispiel dem „Arbeiten unter Spannung“ Sollte die Art der Arbeit, der Ort, sowie die möglichen Auswirkungen auf die Anlage abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat entsprechend Abs. 6.3.8.3.101 „bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortliche hat vor Beginn der geplanten Arbeiten an der Arbeitsstelle den Anlagenzustand und die Umgebungsbedingungen (z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter) zu bewerten. Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die geplanten Arbeiten sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeitsanweisung erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Arbeit nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.“

Praxisbeispiel

Ein Montageunternehmen erhielt den Auftrag zur Demontage einer Trafostation. Eine Durchführungserlaubnis wurde im Vorfeld nicht eingeholt, da man, wie bei den vorhergehenden Aufträgen, von einer freigeschalteten Anlage ausging. Das Montageteam begann, in der Annahme des freigeschalteten Zustandes, ohne Kontaktaufnahme mit dem Netzbetrieb mit den Arbeiten. Einer der Monteure setzte seinen Schraubenschlüssel an einer unter Spannung stehenden Sammelschiene an. Es kam zu einem Überschlag mit Körperdurchströmung.

Die Körperdurchströmung des im Praxisbeispiel erwähnten Monteurs, hätte mit einfachen Mitteln verhindert werden können. Bereits bei Anwendung der Ersten der „fünf Sicherheitsregeln“, dem sogenannten „Freischalten“, hätte durch den Versorgungsnetzbetreiber eine schriftliche Durchführungserlaubnis einschließlich „Freigabe zur Arbeit“ für die Trafostation erteilt werden müssen. Bereits hierbei wäre aufgefallen, dass die Anlage noch unter Spannung stand. Absolute Gewissheit hätte spätestens die dritte Sicherheitsregel, das „Feststellen der Spannungsfreiheit“ gegeben, die in unserem Praxisbeispiel nicht hätte festgestellt werden können, woraufhin die Arbeiten erst gar nicht begonnen hätten.

Check-it unterstützt Sie beim Erteilen der Durchführungserlaubnis.

Durchführungserlaubnis Freischaltschein

Durchführungserlaubnis Freischaltschein

Was sagen die Regelwerke?

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist immer mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass man Strom nicht sehen kann, seine Auswirkungen jedoch tödlich sein können. Aus diesem Grund sollten Arbeiten an elektrischen Anlagen grundsätzlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Dieser wird durch die Anwendung der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“ erreicht. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen werden. Ungefähr 65% der im Zeitraum von 2015 bis 2019 der BG ETEM gemeldeten Stromunfälle, waren in der nicht Einhaltung der „fünf Sicherheitsregeln“ begründet. Aus diesem Grund fordern die Regelwerke schon seit Jahren die Anwendung eines Freigabesystems für Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Die Durchführungserlaubnis wird gemäß VDE 0105-100 Abs. 3.4.9 als eine Genehmigung definiert, um die geplante Arbeit durchzuführen, die eine eindeutige Anweisung in schriftlicher oder mündlicher Form beinhaltet.

Auch wenn die Norm die Erteilung einer mündlichen Durchführungserlaubnis zulässt, sollte diese nur bei einfachen Arbeiten zur Anwendung kommen. Im weiten Verlauf des Abs. 4.3.1 heißt es „Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen.“ Das gleiche gilt für Arbeiten an Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie z. B. Hochspannungsschaltanlagen. Abs. 6.2.6 legt hierzu fest: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.“

Auch bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie zum Beispiel dem „Arbeiten unter Spannung“. Sollte die Art der Arbeit, der Ort, sowie die möglichen Auswirkungen auf die Anlage abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat entsprechend Abs. 6.3.8.3.101 „bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortliche hat vor Beginn der geplanten Arbeiten an der Arbeitsstelle den Anlagenzustand und die Umgebungsbedingungen (z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter) zu bewerten. Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die geplanten Arbeiten sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeitsanweisung erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Arbeit nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.“

„Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Erforderlichenfalls können durch den Anlagenverantwortlichen einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“

Abs. 4.3.1 – VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist immer mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass man Strom nicht sehen kann, seine Auswirkungen jedoch tödlich sein können. Aus diesem Grund sollten Arbeiten an elektrischen Anlagen grundsätzlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Dieser wird durch die Anwendung der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“ erreicht. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen werden.

Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung

Erlaubnisschein Arbeiten unter Spannung

Die DGUV Regel 103-011 (Abschnitt 2) und auch Werke des VDE (bspw. VDE 0105-100), definieren Arbeiten unter Spannung wie folgt: Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ist das Arbeiten unter elektrischer Spannung grundsätzlich verboten, und das schon seit über 40 Jahren. Ziel ist es, eine Gefährdung durch Körperdurchströmung auszuschließen. Die DGUV Vorschrift 3 § 6 (Ehemals VBG 4, dann BGV A3) sagt hierzu: „An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nicht gearbeitet werden“

Aufgrund betrieblicher Vorgänge ist es ein Arbeiten unter Spannung manchmal unvermeidbar. Auch hierfür gibt es vom Normengeber eindeutige Regelungen, um diese Ausnahmen zu bestimmen. Die bereits genannte DGUV Regel 103-011 führt im Anhang 1 Abschnitt 3 weiter aus: Es dürfen nur die Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden, für die ein Arbeitsverfahren freigegeben wurde. Sie dürfen nur von benannten Mitarbeitern ausgeführt werden, die hierzu durch erfolgreiche Ausbildung besonders befähigt und berechtigt sind. Die einzelnen Bestimmungen zur Auswahl und Anwendung zugelassenen Schutz und Hilfsmittel sind von allen Mitarbeitern zwingend einzuhalten.

Hinzu kommt, dass Arbeiten unter Spannung nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt sind (DGUV Vorschrift 3 § 8).

Als weitere Grundlage legt § 5 des Arbeitsschutzgesetzes Spielregeln für den Arbeitgeber und dessen Beschäftigte fest, die kurz zusammengefasst folgende Schlagwörter enthalten: „Gefährdung beurteilen, durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen die Gefährdungen reduzieren, die Mitarbeiter hinweisen/unterweisen und die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen kontrollieren“.

Man unterschiedet zwischen Arbeiten unter Spannung die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können wie z. B.:

  • Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern
  • Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen
  • Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung
  • Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen
  • Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1000 V
  • Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen
  • Arbeiten in Prüfanlagen
  • Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen
  • Funktionsprüfungen an Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung,

Zu den Arbeiten unter Spannung für die eine Spezialausbildung erforderlich ist zählen Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen, z.B.:

  • Montieren einer Abzweigmuffe für einen Hausanschluss; auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz
  • Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken
  • Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und das Sperren von Kundenanlagen
  • Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfs- stromkreisen,
  • Überbrücken von Teilstromkreisen,
  • Wartungsarbeiten in Anlagen.
  • Austausch von Holzmasten einer Mittelspannungsfreileitung,
  • Auswechseln von Isolatoren an Hochspannungsfreileitungen,
  • Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzeinrichtungen,
  • Wartungsarbeiten in Anlagen,
  • Abdecken von unisolierten Niederspannungsfreileitungen.
Erlaubnisschein Arbeiten in engen Räumen

Erlaubnisschein Arbeiten in engen Räumen

Praxisbeispiel

Ein Auszubildender erhielt von seinem Chef den Auftrag, einen Mostbehälter zu reinigen. Obwohl es sich nur um einen Mischbehälter handelte, hatte sich darin CO2 in erhöhter Konzentration angesammelt. Der Auszubildende verlor aufgrund der erhöhten CO2-Konzentration in der Atemluft das Bewusstsein und konnte den Behälter nicht mehr verlassen. Als der Chef nach einiger Zeit nach dem Auszubildenden schaute, sah er ihn reglos auf dem Behälterboden liegen und stieg ein. Auch der Chef verlor das Bewusstsein. Als er geraume Zeit überfällig war, suchten Nachbarn nach ihm. Sie fanden die beiden leblos im Behälter liegenden Männer. Sofort alarmierten sie Feuerwehr und Notarzt. Feuerwehrmänner schnitten den Behälter auf und konnten die beiden Männer nur noch tot bergen.

Was sagen die Regelwerke?

Bei Arbeiten in engen Räumen und Silos ist mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Diese können, wie in unserem Praxisbeispiel, durch biologische Vorgänge, z. B. Gärung, Fäulnis oder durch Stoffe und Gemische entstehen, die sich in dem Behälter befinden. Auch die anzuwendenden Arbeitsverfahren z. B. Schweißen, Schleifen, Reinigen mit Flüssigkeiten oder Feststoffen können eine Gefährdung verursachen. Unter Umständen ist mit Sauerstoffmangel zu rechnen, der durch Inertgase auftreten kann, die zum Spülen verwendet wurden, oder durch Stoffe (auch Behältermaterial), die den Sauerstoff absorbieren, chemisch oder physikalisch binden oder verdrängen. Zum Teil entstehen auch besondere Gefährdungen durch Einrichtungen, die in den Behältern und engen Räumen bestehen wie z. B. bewegliche Teile Misch-, Zerkleinerungs-, Auflockerungs-, Förder- oder Lüftungseinrichtungen. Eine weitere nicht zu vernachlässigende Gefährdung entsteht durch die psychischen Belastungen begründet in der räumlichen Enge, die unter Umständen großen Höhen, z. B. in Silos oder Schächten und die eingeschränkte Sicht und Verbindung zur Außenwelt. All diese Faktoren sind im Vorfeld, vor Beginn der Arbeiten zu berücksichtigen und zu bewerten.

Vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen die verantwortliche Person (Unternehmer/-in bzw. Beauftragte/r) einen Erlaubnisschein auszustellen hat, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Aufsichtführende, Sicherungsposten und – sofern vorhanden – Verantwortliche eines Fremdunternehmens (Auftragnehmers) haben durch Unterschrift auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis über die festgelegten Maßnahmen zu bestätigen.“
Abs. 4.2.6 – DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räum

Lektion

Während in unserem ersten Praxisbeispiel, durch die Anwendung eines Freigabeverfahrens, mit der damit verbundenen Bewertung von Gefährdungen, nur ein finanzieller Schaden hätte vermieden werden können, hat in unserem zweiten Beispiel, das Fehlen eines solchen, zum Tod von zwei Menschen geführt. Die einfache Frage, ob mit einer erhöhten CO2-Konzentration zu rechnen ist, mit der daraus resultierenden Maßnahme einer Freimessung vor dem Einsteigen, hätte dieses tragische Ereignis verhindern können.

Fazit

Eine schriftliche Arbeitsfreigabe schafft nicht nur Rechtssicherheit sondern kann auch Leben retten. Hierbei unterstützt Sie Check-it.