Die DGUV Regel 103-011 (Abschnitt 2) und auch Werke des VDE (bspw. VDE 0105-100), definieren Arbeiten unter Spannung wie folgt: Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.
Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials ist das Arbeiten unter elektrischer Spannung grundsätzlich verboten, und das schon seit über 40 Jahren. Ziel ist es, eine Gefährdung durch Körperdurchströmung auszuschließen. Die DGUV Vorschrift 3 § 6 (Ehemals VBG 4, dann BGV A3) sagt hierzu: „An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nicht gearbeitet werden“
Aufgrund betrieblicher Vorgänge ist es ein Arbeiten unter Spannung manchmal unvermeidbar. Auch hierfür gibt es vom Normengeber eindeutige Regelungen, um diese Ausnahmen zu bestimmen. Die bereits genannte DGUV Regel 103-011 führt im Anhang 1 Abschnitt 3 weiter aus: Es dürfen nur die Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden, für die ein Arbeitsverfahren freigegeben wurde. Sie dürfen nur von benannten Mitarbeitern ausgeführt werden, die hierzu durch erfolgreiche Ausbildung besonders befähigt und berechtigt sind. Die einzelnen Bestimmungen zur Auswahl und Anwendung zugelassenen Schutz und Hilfsmittel sind von allen Mitarbeitern zwingend einzuhalten.
Hinzu kommt, dass Arbeiten unter Spannung nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt sind (DGUV Vorschrift 3 § 8).
Als weitere Grundlage legt § 5 des Arbeitsschutzgesetzes Spielregeln für den Arbeitgeber und dessen Beschäftigte fest, die kurz zusammengefasst folgende Schlagwörter enthalten: „Gefährdung beurteilen, durch technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen die Gefährdungen reduzieren, die Mitarbeiter hinweisen/unterweisen und die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen kontrollieren“.
Man unterschiedet zwischen Arbeiten unter Spannung die ohne eine besondere Spezialausbildung durchgeführt werden können wie z. B.:
- Heranführen von Spannungsprüfern und Phasenvergleichern
- Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen
- Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung
- Abspritzen von Isolatoren in Freiluftanlagen
- Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannungen bis 1000 V
- Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Berühren geschützten Sicherungseinsätzen
- Arbeiten in Prüfanlagen
- Prüfarbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen
- Funktionsprüfungen an Geräten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung,
Zu den Arbeiten unter Spannung für die eine Spezialausbildung erforderlich ist zählen Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen, z.B.:
- Montieren einer Abzweigmuffe für einen Hausanschluss; auch mittels Klemmring mit Berührungsschutz
- Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungslastschaltleisten in Kabelverteilerschränken
- Auswechseln von Zählern und Schaltuhren und das Sperren von Kundenanlagen
- Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfs- stromkreisen,
- Überbrücken von Teilstromkreisen,
- Wartungsarbeiten in Anlagen.
- Austausch von Holzmasten einer Mittelspannungsfreileitung,
- Auswechseln von Isolatoren an Hochspannungsfreileitungen,
- Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzeinrichtungen,
- Wartungsarbeiten in Anlagen,
- Abdecken von unisolierten Niederspannungsfreileitungen.