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Durchführungserlaubnis Freigabeschein

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist immer mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass man Strom nicht sehen kann, seine Auswirkungen jedoch tödlich sein können. Aus diesem Grund sollten Arbeiten an elektrischen Anlagen grundsätzlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Dieser wird durch die Anwendung der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“ erreicht. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen werden. Ungefähr 65% der im Zeitraum von 2015 bis 2019 der BG ETEM gemeldeten Stromunfälle, waren in der nicht Einhaltung der „fünf Sicherheitsregeln“ begründet. Aus diesem Grund fordern die Regelwerke schon seit Jahren die Anwendung eines Freigabesystems für Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Die VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen, legt im Abs. 4.3.1 folgendes fest: „Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Erforderlichenfalls können durch den Anlagenverantwortlichen einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“

Aufbau, Struktur sowie Erklärung der in einer Checkliste verwendeten Abschnitte und Bausteine.

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Informationen zur Checkliste

Die Durchführungserlaubnis wird gemäß Abs. 3.4.9 als eine Genehmigung definiert, um die geplante Arbeit durchzuführen, die eine eindeutige Anweisung in schriftlicher oder mündlicher Form beinhaltet.

Auch wenn die Norm die Erteilung einer mündlichen Durchführungserlaubnis zulässt, sollte diese nur bei einfachen Arbeiten zur Anwendung kommen. Im weiten Verlauf des Abs. 4.3.1 heißt es „Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen.“ Das gleiche gilt für Arbeiten an Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie z. B. Hochspannungsschaltanlagen. Abs. 6.2.6 legt hierzu fest: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.“

Auch bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie zum Beispiel dem „Arbeiten unter Spannung“ Sollte die Art der Arbeit, der Ort, sowie die möglichen Auswirkungen auf die Anlage abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat entsprechend Abs. 6.3.8.3.101 „bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortliche hat vor Beginn der geplanten Arbeiten an der Arbeitsstelle den Anlagenzustand und die Umgebungsbedingungen (z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter) zu bewerten. Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die geplanten Arbeiten sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeitsanweisung erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Arbeit nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.“

Praxisbeispiel

Ein Montageunternehmen erhielt den Auftrag zur Demontage einer Trafostation. Eine Durchführungserlaubnis wurde im Vorfeld nicht eingeholt, da man, wie bei den vorhergehenden Aufträgen, von einer freigeschalteten Anlage ausging. Das Montageteam begann, in der Annahme des freigeschalteten Zustandes, ohne Kontaktaufnahme mit dem Netzbetrieb mit den Arbeiten. Einer der Monteure setzte seinen Schraubenschlüssel an einer unter Spannung stehenden Sammelschiene an. Es kam zu einem Überschlag mit Körperdurchströmung.

Die Körperdurchströmung des im Praxisbeispiel erwähnten Monteurs, hätte mit einfachen Mitteln verhindert werden können. Bereits bei Anwendung der Ersten der „fünf Sicherheitsregeln“, dem sogenannten „Freischalten“, hätte durch den Versorgungsnetzbetreiber eine schriftliche Durchführungserlaubnis einschließlich „Freigabe zur Arbeit“ für die Trafostation erteilt werden müssen. Bereits hierbei wäre aufgefallen, dass die Anlage noch unter Spannung stand. Absolute Gewissheit hätte spätestens die dritte Sicherheitsregel, das „Feststellen der Spannungsfreiheit“ gegeben, die in unserem Praxisbeispiel nicht hätte festgestellt werden können, woraufhin die Arbeiten erst gar nicht begonnen hätten.

Check-it unterstützt Sie beim Erteilen der Durchführungserlaubnis.

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Verwendete Bausteine

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Symbolbild für Abschnitt, Check-it Mustercheckliste

Abschnitt

Dieser Check-it Baustein strukturiert die Checkliste in einzelne Abschnitte. Die folgenden Bausteine können erst genutzt werden, wenn ein Abschnitt angelegt wurde.
Hinweis (Symbolbild)

Hinweis

In der Checkliste werden Zusatzinformationen oder Warnhinweise ausgegeben.

Anwendungsfall:
"Achtung: 5 Sicherheitsregeln!"
"Ab hier Warnweste nutzen!"

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Freigabebaustein

Durch diesen Baustein wird eine Freigabe bei einem anderen Nutzer angefragt. Er bekommt eine Benachrichtigung auf der App und kann die Checkliste freigeben.

Erlaubnisschein Allgemein Datum
Erlaubnisschein Allgemein Multiple Choice
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