Was sagen die Regelwerke?
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist immer mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass man Strom nicht sehen kann, seine Auswirkungen jedoch tödlich sein können. Aus diesem Grund sollten Arbeiten an elektrischen Anlagen grundsätzlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Dieser wird durch die Anwendung der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“ erreicht. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen werden. Ungefähr 65% der im Zeitraum von 2015 bis 2019 der BG ETEM gemeldeten Stromunfälle, waren in der nicht Einhaltung der „fünf Sicherheitsregeln“ begründet. Aus diesem Grund fordern die Regelwerke schon seit Jahren die Anwendung eines Freigabesystems für Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Die Durchführungserlaubnis wird gemäß VDE 0105-100 Abs. 3.4.9 als eine Genehmigung definiert, um die geplante Arbeit durchzuführen, die eine eindeutige Anweisung in schriftlicher oder mündlicher Form beinhaltet.
Auch wenn die Norm die Erteilung einer mündlichen Durchführungserlaubnis zulässt, sollte diese nur bei einfachen Arbeiten zur Anwendung kommen. Im weiten Verlauf des Abs. 4.3.1 heißt es „Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen.“ Das gleiche gilt für Arbeiten an Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie z. B. Hochspannungsschaltanlagen. Abs. 6.2.6 legt hierzu fest: „Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.“
Auch bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotential, wie zum Beispiel dem „Arbeiten unter Spannung“. Sollte die Art der Arbeit, der Ort, sowie die möglichen Auswirkungen auf die Anlage abgestimmt werden. Diese Abstimmung hat entsprechend Abs. 6.3.8.3.101 „bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortliche hat vor Beginn der geplanten Arbeiten an der Arbeitsstelle den Anlagenzustand und die Umgebungsbedingungen (z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter) zu bewerten. Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die geplanten Arbeiten sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeitsanweisung erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Arbeit nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.“
„Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. Der Anlagenverantwortliche vergibt für diesen Teil der Anlage die Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen. Erforderlichenfalls können durch den Anlagenverantwortlichen einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“
Abs. 4.3.1 – VDE 0105-100 “Betrieb von elektrischen Anlagen”
Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist immer mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass man Strom nicht sehen kann, seine Auswirkungen jedoch tödlich sein können. Aus diesem Grund sollten Arbeiten an elektrischen Anlagen grundsätzlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden. Dieser wird durch die Anwendung der sogenannten „fünf Sicherheitsregeln“ erreicht. Erst nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine elektrische Gefährdung ausgeschlossen werden.