Erlaubnisschein Allgemein
Die Arbeitsfreigabe ist eine organisatorische Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit einem erhöhtem Gefährdungspotential. In Erlaubnisscheinen werden die Tätigkeiten, die Verantwortliche , sowie durchzuführende Schutzmaßnahmen festgehalten festgehalten. Bei Anwendung der im Erlaubnisschein definierten Maßnahmen und Arbeitsverfahren können die Arbeiten sicher ausgeführt werden. Check-ift hilft Ihnen diesen prozess sicher zu dokumentieren.
Die Forderung nach einer schriftlichen Arbeitsfreigabe, oder einem Erlaubnisschein, findet sich in diversen Regelwerken. Hierzu zwei Beispiele:

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Feuergefährliche Arbeiten
Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung fordert, dass „in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden ist. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen.“
In der TRBS 1112 Teil 1 „Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen“ heißt es unter Punkt 5.3, dass der Arbeitgeber „in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung ein Arbeitsfreigabesystem (z.B. Erlaubnisschein, schriftliche Anweisung, Arbeitsfreigabe) vorzusehen hat. Der Erlaubnisschein kann sich auf mehrere Arbeitsbereiche beziehen, sofern gleichartige Arbeitsbedingungen bestehen und gleichartige wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Arbeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen.“
Die TRGS 500 fordert im Abschnitt Abs. 8.2.1 Punkt 3 dass „für die Durchführung von Feuerarbeiten die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens festzulegen und umzusetzen sind. Dies beinhaltet auch Maßnahmen, die über die eigentliche Durchführung von Feuerarbeiten hinausgehen, z. B. Brandsicherheitswachen.“
Weitere Anforderungen ergeben sich teilweise aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In der DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, heißt es im Kapitel 2.26 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: „Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände eine Brandentstehung nicht verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen.“ Ein entsprechendes Muster für eine Schweißerlaubnis ist dem gleichen Kapitel zu entnehmen.
Arbeiten in engen Räumen und Silos
Bei Arbeiten in engen Räumen und Silos ist mit besonderen Gefährdungen zu rechnen. Diese können, durch biologische Vorgänge, z. B. Gärung, Fäulnis oder durch Stoffe und Gemische entstehen, die sich in dem Behälter befinden. Auch die anzuwendenden Arbeitsverfahren z. B. Schweißen, Schleifen, Reinigen mit Flüssigkeiten oder Feststoffen können eine Gefährdung verursachen. Unter Umständen ist mit Sauerstoffmangel zu rechnen, der durch Inertgase auftreten kann, die zum Spülen verwendet wurden, oder durch Stoffe (auch Behältermaterial), die den Sauerstoff absorbieren, chemisch oder physikalisch binden oder verdrängen. Zum Teil entstehen auch besondere Gefährdungen durch Einrichtungen, die in den Behältern und engen Räumen bestehen wie z. B. bewegliche Teile Misch-, Zerkleinerungs-, Auflockerungs-, Förder- oder Lüftungseinrichtungen. Eine weitere nicht zu vernachlässigende Gefährdung entsteht durch die psychischen Belastungen begründet in der räumlichen Enge, die unter Umständen großen Höhen, z. B. in Silos oder Schächten und die eingeschränkte Sicht und Verbindung zur Außenwelt.
All diese Faktoren sind im Vorfeld, vor Beginn der Arbeiten zu berücksichtigen und zu bewerten. Aus diesem Grund fordert die DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume im Abs. 4.2.6, dass „vor Beginn der Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen die verantwortliche Person (Unternehmer/-in bzw. Beauftragte/r) einen Erlaubnisschein auszustellen hat, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Aufsichtführende, Sicherungsposten und – sofern vorhanden – Verantwortliche eines Fremdunternehmens (Auftragnehmers) haben durch Unterschrift auf dem Erlaubnisschein die Kenntnis über die festgelegten Maßnahmen zu bestätigen.“
Eine Schriftliche Arbeitsfreigabe schafft nicht nur Rechtssicherheit sondern kann auch Leben retten. Hierbei unterstützt Sie Check-it
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Verwendete Bausteine
Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch diese mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.
Datum/ Uhrzeit
Angabe von Datum und/oder Uhrzeit. Beim Erstelen der Checkliste kann das Ausgabeformat festgelegt werden.
Anwendungsbeispiel:
„Gültigkeit des Erlaubnisscheins. Beginn:“
„Gültigkeit des Erlaubnisscheins. Ende:“
Mehrfache Auswahl
Ermöglicht es dem Nutzer aus einer beliebigen Anzahl von Antwortmöglichkeiten mehrere auszuwählen.
Anwendungsbeispiel:
Unterschrift
Der Nutzer kann Checklisten unterschreiben. Die Unterschrift wird dabei digital signiert.
Anwendungsbeispiel:
„Verantwortlicher für die Ausführung:“
„Verantwortlicher für Arbeitsbereich:“


