Gefährdungsbeurteilung
Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Dies geschieht durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, bei der die möglichen Gefährdungen eines Arbeitsplatzes festgestellt, analysiert und bewertet werden. Es ist jedoch nicht möglich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sämtliche Gefahren abzuschätzen die sich aus dem Betrieb dieser ergeben. Teilweise ändern sich auch die Arbeitsbedingungen einer Tätigkeit oder Anlage arbeitstäglich oder mit jeder Schicht. Dies bedeutet das es nötig ist, eine zusätzliche oder auch „ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.

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In der Praxis hat sich neben dem Begriff „ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ auch die sogenannten „Last Minute Risk Analysis“ kurz „LMRA“ bewährt. Durch die LMRA wird das Bewusstsein zur Risikobewertung und Risikominderung der ausführenden Personen erhöht. Wesentliche Inhalte einer „LMRA“ bzw. „ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ sind unter anderem die Beurteilung der (potenziellen) Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltrisiken vor Aufnahme einer Tätigkeit am Arbeitsplatz.
Für elektrotechnische Tätigkeiten ist beispielsweise gemäß VDE 0105-100 vor jedem Bedienungsvorgang und jeder vorgesehenen Arbeit an einer elektrischen Anlage eine Planung, einschließlich der Einschätzung der elektrischen Risiken und Gefährdungen, durchzuführen. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit bei der Durchführung zu gewährleisten. Sind diese speziellen vor Ort Gefährdungen nicht gänzlich in der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung zu der anzuwendenden Arbeitsmethode abgedeckt, so ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung für die zusätzlichen Gefährdungen an dem aktuellen Arbeitsbereich zu erstellen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind ergänzend zu den Maßnahmen der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.
Nicht nur vor Beginn, auch nach einer Arbeitsunterbrechung oder bei Änderungen der Gegebenheit am Arbeitsort ist eine Einschätzung der Risiken durch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und im Bedarfsfall zu aktualisieren.
Bei der Umsetzung dieser Vorgabe sollte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Unterstützung anbieten, damit die individuellen Gefahren schnell und systematisch erkannt und analysiert werden können. Diese Unterstützung kann zum Beispiel mit Hilfe von elektronischen Checklisten erfolgen. Check-it ermöglicht es Ihnen eine auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte „ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ bzw. „Last Minute Risk Analysis“ zu erstellen. Nutzen Sie dafür die bereitgestellten vorlagen.
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat für ihre Mitgliedsbetriebe eine App für Smartphones und Tablet-Computer entwickelt. Mit ihr kann ebenfalls eine „Ergänzende Gefährdungsbeurteilung für Bau- und Montagestellen, Messe-Baustellen und Filmsets“ direkt vor Ort erstellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der baua.
Eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist kurz vor jedem Arbeitsanfang zu realisieren. Der Arbeitgeber kann die Beschäftigten hierbei unterstützen, indem er Ihnen etwa Checklisten zur Verfügung stellt, die dem Mitarbeiter helfen die Gefahren schnell und systematisch zu analysieren.
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Bei Fragen zu den oben genannten Themen stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung und freuen sich bereits auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kevin Wollförster
Projektingenieur und für die Check-it Entwicklung verantwortlich.
Gerne helfe ich bei Fragen zur Muster-Checkliste.
René Rethfeldt
Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.
Gerne helfe ich bei Fragen zu den rechtlichen Grundlagen.
Verwendete Bausteine
Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch diese mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.
Einfache Auswahl
Ermöglicht es dem Nutzer aus einer beliebigen Anzahl von Antwortmöglichkeiten eine auszuwählen.
Anwendungsbeispiel:
„Informationen zu Arbeitsstoffen und Arbeitsumgebung wurden berücksichtigt?“
Textfeld
Fordert den Nutzer auf, eine Texteingabe, zum Beispiel in Form eines Namen oder einer kurzen Beschreibung, einzugeben.
Anwendungsbeispiel:
„Arbeitsverantwortlicher“, „Anlagenverantwortlicher“
Mehrfache Auswahl
Ermöglicht es dem Nutzer mehrere Antwortmöglichkeiten gleichzeitig auszuwählen.
Anwendungsbeispiel:
„Bei Ja welche Maßnahme?“


