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Feuererlaubnisschein

Die sogenannte „Schweißerlaubnis“ ist bereits seit Oktober 1990 in der VBG 15 gefordert. Viele betrachten dieses Schriftstück jedoch als eine Zeitverschwendung oder als ein notwendiges Übel, um sich rechtlich abzusichern. Dabei übersehen sie eine wichtige Tatsache. Um eine Schweißerlaubnis bzw. einen Feuererlaubnisschein vollständig auszufüllen, muss man sich mit den möglichen Gefahren bewusst beschäftigten, und Maßnahmen festlegen.

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Informationen zur Checkliste

Praxisbeispiel

Der Mitarbeiter einer Installationsfirma sollte in einem Wohngebäude Lötarbeiten vornehmen. Der Geschäftsführer erstellte weder eine Gefährdungsbeurteilung, noch erteilte er eine mündliche Sicherheitsanweisungen oder stellte einen schriftlichen Schweißerlaubnisschein für seinen Mitarbeiter aus. Durch die Lötarbeiten entzündete sich brennbarer Dämmstoff und das Gebäude erlitt einen großen Schaden. Der Eigentümer verklagte den Geschäftsführer und den Mitarbeiter auf Schadensersatz. Die Gerichte gaben ihm Recht, und die Beklagten wurden zu gesamtschuldnerischer Haftung verurteilt.

(Auszüge aus dem Urteil): „Die Beklagte hat hier gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen und sich objektiv sorgfaltspflichtwidrig verhalten, indem sie unterlassen hat, die fragliche Lötstelle durch ihren Geschäftsführer und Bauleiter gemäß § 30 Abs. 1 BGV D 1 eingehend auf ihre Brandgefährlichkeit und die Möglichkeit der Gefahrbeseitigung zu untersuchen. Weiterhin hat ihr Geschäftsführer es ebenfalls unterlassen, gemäß § 30 Abs. 2 BGV D 1 die im Einzelnen durch den Beklagten auszuführenden Sicherheitsmaßnahmen in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen…“

Was sagen die Regelwerke?

„in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden ist. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen.“
Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 – Gefahrstoffverordnung

der Arbeitgeber hat „ (…) in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung ein Arbeitsfreigabesystem (z.B. Erlaubnisschein, schriftliche Anweisung, Arbeitsfreigabe) vorzusehen hat. Der Erlaubnisschein kann sich auf mehrere Arbeitsbereiche beziehen, sofern gleichartige Arbeitsbedingungen bestehen und gleichartige wirksame Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Arbeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen.“
Punkt 5.3 – TRBS 1112 Teil 1

„(…) für die Durchführung von Feuerarbeiten die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens festzulegen und umzusetzen sind. Dies beinhaltet auch Maßnahmen, die über die eigentliche Durchführung von Feuerarbeiten hinausgehen, z. B. Brandsicherheitswachen.
Abs. 8.2.1 Punkt 3 – TRGS 500

Weitere Anforderungen ergeben sich teilweise aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In der DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, heißt es im Kapitel 2.26 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: „Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände eine Brandentstehung nicht verhindert und eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen.“ Ein entsprechendes Muster für eine Schweißerlaubnis ist dem gleichen Kapitel zu entnehmen.

Lektion

Wie auch aus der Urteilsbegründung aus unserem Praxisbeispiel zu erkennen ist, hätten die möglichen Brandgefahren im Vorfeld durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen und die daraus resultierenden Maßnahmen in einer Schweißerlaubnis bzw. einem Feuererlaubnisschein („Arbeitsfreigabe für feuergefährliche Arbeiten“) festgehalten und den ausführenden Beschäftigten kommuniziert werden müssen. Auch wenn die sogenannte „schriftlichen Schweißerlaubnis“ bereits seit Oktober 1990 in der in der VBG 15 gefordert wird, gibt es immer noch viele Fälle wo darauf verzichtet wird. Viele betrachten dieses Schriftstück als eine Zeitverschwendung, die sie davon abhält mit der eigentlichen Arbeit zu beginnen oder nur als ein notwendiges Übel, um sich rechtlich abzusichern. Dabei übersehen sie eine wichtige Tatsache. Um eine Schweißerlaubnis bzw. einen Feuererlaubnisschein vollständig auszufüllen, muss man sich mit den möglichen Gefahren bewusst beschäftigten, und Maßnahmen festlegen. Dieser Prozess führt bewusst oder unbewusst zu einer Sensibilisierung und zu einem sichereren Arbeiten.

Fazit

Eine schriftliche Arbeitsfreigabe, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, schafft nicht nur Rechtssicherheit sondern kann auch Leben retten. Hierbei unterstützt Sie Check-it.

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"Messen Sie die Spannung.
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