Prüfprotokoll Betriebsmitteltausch

Prüfprotokoll Betriebsmitteltausch

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 Prüfung der Arbeitsmittel, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können, durch befähigte Personen auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.

Auch die DGUV Vorschrift 3 fordert im § 5 Prüfungen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Gemäß VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ ist der ordnungsgemäße Zustand instandgesetzter Anlagenteile vor der Wiederinbetriebnahme durch zweckentsprechende Funktions- und Nachweisprüfungen und die notwendigen Einstellungen sicherzustellen.

Das Bild zeigt eine Prüfprotokoll, um einen Betriebsmitteltausch ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Das Prüfprotokoll enthält in der Regel folgende Informationen:

  1. Angaben zum Betriebsmittel:
    Typ, Hersteller, Seriennummer, Nennspannung, Nennstrom, Leistung usw.
  2. Beschreibung des Austauschvorgangs:
    Datum und Zeitpunkt des Austauschs, Ort des Austauschs, Gründe für den Austausch usw.
  3. Messergebnisse:
    Messwerte wie Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, Berührungsstrom, Durchgangswiderstand usw. werden vor und nach dem Austausch erfasst und im Protokoll festgehalten.
  4. Prüfungen und Tests:
    Zusätzlich werden spezielle Prüfungen durchgeführt, um die Funktion und Betriebssicherheit des Betriebsmittels zu überprüfen. Beispielsweise können Funktionstests, Hochspannungstests, Kurzschlusstests oder Funktionsprüfungen durchgeführt werden.
  5. Zusammenfassung und Bewertung:
    Abschließend wird eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Bewertung des Zustands des Betriebsmittels festgehalten. Das Protokoll wird von der Elektrofachkraft unterzeichnet und gilt als Nachweis für den erfolgreichen Austausch und die ordnungsgemäße Funktion des Betriebsmittels.

Das Prüfprotokoll für Betriebsmitteltausch ist wichtig, um die Betriebssicherheit von elektrischen Anlagen und Systemen zu gewährleisten und Unfälle oder Schäden

Alleinarbeit

Alleinarbeit

Ein wesentlicher Aspekt, der dabei berücksichtigt werden muss, ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Das Arbeitsschutzgesetz legt hierzu im § 10 (1) fest, dass „im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung […] eingerichtet“ sein müssen. Eine Ähnliche Forderung geht aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hervor. Im § 25 (1) heißt es: „Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.“ Des Weiteren wir im § 8 (2) auf den Fall eingegangen, dass ein Mitarbeiter allein arbeitet. Dort heißt es: „Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.“

Welche Regelwerke sind beim Thema Alleinarbeit zu berücksichtigen?

  • ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
  • DGUV Information 212-139 Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
  • VDE V 0825-1 Überwachungsanlagen – Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen

1. Mechanische Gefährdung
2. Elektrische Gefährdung
3. Gefahrstoffe
4. Biologische Gefährdung
5. Brand- und Explosionsgefährdung
6. Thermische Gefährdung
7. Gefährdung durch spez. physikalische Einwirkungen
8. Gefährdung / Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
9. Physische Belastung / Arbeitsschwere
10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit
11. Sonstige Gefährdungen / Belastungen
12. Psychische Belastungen
13. Organisation
Gefährdungsfaktoren sind nach DGUV Regel 112-139

Gefährdungsermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen besteht aus der Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen. Hierbei ist es notwendig, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ganzheitlich unter Einbeziehung der physischen und psychischen Anforderungen zu betrachten. Man unterscheidet zwischen:

Geringe Gefährdung:
Alltägliche Gefährdungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen, bei denen zu erwarten ist, dass die Einzelperson im Notfall selbst handlungsfähig bleibt.

Erhöhte Gefährdung:
Bei erhöhter Gefährdung geht man davon aus, dass die Einzelperson im Notfall nur noch eingeschränkt handlungsfähig bleibt.

Besondere Gefährdung:
Bei besonderer Gefährdung geht man davon aus, dass die Einzelperson im Notfall nicht mehr handlungsfähig ist.

Das Bild zeigt eine Tabelle. Auf ihr sind verschiedene Gefährdungsstufen einer Gefährdungsziffer (GZ) gegenübergestellt.Beurteilung des gegebenen Risikos

Nach der Gefährdungsermittlung ist es erforderlich, den Arbeitsplatz hinsichtlich des Risikos zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt anhand von Gefährdungsstufen.

 

Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Notfalls

Hinweis: Bei mehr als einem Gefährdungsfaktor der Tabelle 1 oder bei einer bestimmten Tätigkeit ist die Bewertungsziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen!

Das Bild zeigt eine Tabelle, auf der die Zeit bis zu Beginn der Hilfsmaßnahme einer Bewertungsziffer (EV) gegenübergestellt ist.Beurteilung der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen

Je kürzer die Zeit bis zum Eintreffen der Hilfeleistung ist, desto geringer ist die Gefährdung insgesamt.

Ermittlung des Risikos

Zur abschließenden Beurteilung des Risikos (R) werden die Bewertungsziffern aus den Tabellen 2 bis 4 wie folgt verknüpft:

Einzelrisiko: R = (GZ + EV) x NW

Achtung: Gefährdungen, die durch vorsätzliche Handlungen verursacht werden, können durch die Formel der Risikobeurteilung nicht erfasst werden.

Auswertung der Gefährdungsbeurteilung:

Bei einer geringen Gefährdung (GZ 1-3), ist eine Überwachung von Einzelarbeitsplätzen grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei einer erhöhten Gefährdung (GZ 4-6), ist eine Überwachung des Einzelarbeitsplatzes,B. durch Kontrollgänge oder Kontrollanrufe, erforderlich.
Bei einer besonderen Gefährdung (GZ 7-10) ist eine ständige Überwachung des Mitarbeiters durchzuführen.
Ist die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch einzustufen (NW 7-10), wird eine ständige Überwachung
Bei einer besonderen Gefährdung (GZ 7-10) bei gleichzeitig hoher Eintrittswahrscheinlichkeit (NW 7-10) ist eine Alleinarbeit nicht zulässig!
Bei einem Risikofaktor größer 30 (R >30), sind technische oder organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich. Sind Maßnahmen zur Risikominimierung nicht möglich und bleibt R >30, ist eine Alleinarbeit nicht zulässig!

Das Bild zeigt eine Tabelle, die aus einer DGUV Information entnommen wurde.Ständige Überwachung

Die Form der Überwachung und erforderliche Meldeeinrichtung hängt von der ermittelten Gefährdungsstufe ab. Sofern die Gefährdungsstufe als gering eingeschätzt wird, die Person also nach einem schädigenden Ereignis (z. B. einem Unfall) handlungsfähig bleibt, sind alle Meldeeinrichtungen gemäß DGUV Information 212-139 Tabelle 3 geeignet.

Sofern die Gefährdungsstufe als erhöht eingeschätzt wird, die Person also nach einem schädigenden Ereignis (z. B. einem Unfall) nur eingeschränkt handlungsfähig bleibt, so ist zu prüfen, welche Meldeeinrichtung noch zulässig ist. Ist bei einer erhöhten Gefährdungsstufe die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch einzustufen, sind Maßnahmen wie bei einer kritischen Gefährdungsstufe zu treffen.

Sofern die Gefährdungsstufe als kritisch eingeschätzt wird, die Person also nach einem schädigenden Ereignis (z. B. einem Unfall) handlungsunfähig ist, so ist eine PNA zu verwenden, die den Anforderungen der DGUV Regel 112-139 entspricht oder die Anwesenheit einer zweiten Person ist erforderlich.

Personen-Notsignal-Anlage nach DGUV Regel 112-139

Eine PNA kommen bei gefährlichen Alleinarbeiten zum Einsatz. Sie sind zur Übertragung von willensabhängigen und willensunabhängigen Alarmsignalen in Notfällen. Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte oder kritische (besondere) Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann.

Bei Alleinarbeiten mit kritischer Gefährdungsstufe ist ein Einsatz einer PNA-11 nach DIN VDE V 0825-11 möglich. Sofern sichergestellt ist, dass eine PNA-11 durch die Verwendung zusätzlicher und ständig vorhandener technischer Einrichtungen als Gesamtheit den Anforderungen der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ entspricht.

Die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der DGUV Regel 112-139 ist durch eine sachverständige Person oder den Hersteller schriftlich zu bestätigen. Das Dokument ist durch den Unternehmer oder die Unternehmerin aufzubewahren.

Insbesondere müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Das Bild zeigt das Gerät X334o der Firma Presentec. Es kann bei der Alleinarbeit dazu genutzt werden, um eine schnellere Alarmierung zu garantieren.

  • Übereinstimmung der PNA-11 mit den Anforderungen der Produktnorm DIN VDE V 0825-11
  • ausreichend manipulationssicher in Bezug auf sicherheitsrelevante Funktionen
  • geeignete Maßnahmen zur Lokalisierung im Notfall, z. B. Übertragung von GPS-Koordinaten im Alarmfall und Kartendarstellung in der Empfangseinrichtung
  • zuverlässige ständige Funkversorgung
  • Feststellung der Netzabdeckung durch Funkfeldmessung im gesamten abzusichernden Bereich [Indoor/Outdoor] bei unzureichender Netzabdeckung könnten Verbesserungen durch den Netzbetreiber geschaffen werden, z. B. separate Funkzelle)
  • Auslösezeit für willensabhängigen Alarm (Druckalarm) ≤ 2 s (ohne Sprechverkehr)
  • Beginn der Hilfsmaßnahmen, z. B. Erstversorgung, ist innerhalb von weniger als 15 min zu gewährleisten.
Schadensmeldung

Schadensmeldung

Anzeigepflicht von Unfällen

Die Grundsätzliche Pflicht zur Meldung von Unfällen ist im SGB VII festgehalten. Zur Meldung dieser Unfälle an die zuständigen Berufsgenossenschaften sind die entsprechenden Wege dieser zu nutzen, beispielsweise bei der BGHW.

Bitte beachten Sie bei dieser Meldung die Drei-Tage-Frist, innerhalb welcher die Unfallmeldung eingegangen sein muss. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Samstage, sowie Sonn und Feiertage dazuzählen!

Falls es sich jedoch um Schwere Unfälle (beispielsweise mit Todesfolge) oder um Massenunfälle handelt zählt die Drei-Tage-Frist nicht. Diese Unfälle sind dem Unfallversicherungsträger sofort zu melden.

(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzt.

§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige

Beinaheunfälle

Ein Beinaheunfall ist ein Umfall bei dem niemand zu Schaden kam. Beispiele hierfür sind etwa:

  • ein von einer Leiter herunterfallender Hammer, der neben einem Arbeiter landet ohne ihn zu treffen
  • ein Mitarbeiter der die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, dabei jedoch keinen Schaden verursacht
  • Eine Maschine, aus der sich ein Teil unkontrolliert löst, dabei jedoch keinen Schaden verursacht

Es ist wichtig Beinaheunfälle zu analysieren, weil der einzige Grund warum es es nicht zu einem Schaden oder zu einer Verletzung kam, oft schieres Glück ist. Sie geben daher Hinweise auf sicherheitswiedrige Zustände oder Verhaltensweisen, die im Unternehmen vorliegen. Wenn diese Ursachen durch einen Beinahunfall erkannt und beseitigt werden, werden dadurch weitere Unfälle erfolgreich verhindert.

Befassen wir uns daher mit einem Konkreten Beispiel hierfür:

  • Beinahunfall: ein Mitarbeiter der die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, dabei jedoch keinen Schaden verursacht
  • Sicherheitswiedriger Zustand: die Reifen waren nicht für den Untergrund geeignet/ der Untergrund war rutschig/ der Fahrer war zu schnell/ …
  • Berichtigung des Zustands: Reifen werden gewechselt/ Untergründe werden regelmäßig gereinigt/ Fahrer werden angehalten langsamer zu fahren
  • Resultat: Ein erneuter Kontrollverlust kann erfolgreich verhindert werden.

Das oben beschriebene Beispiel zeigt, wie wichtig es ist (Beinahe)-Unfälle ordnungsgemäß zu erfassen, zu analysieren und entsprechende Präventivmaßnahmen abzuleiten. Durch das Check-it Tool schaffen Sie hierfür eine schnelle und einfache Möglichkeit.

Inhalte einer Schadensmeldung

Eckdaten

  • Art der Meldung angeben (Sachschaden/ Verletzung/ usw.)
  • Datum und Ort des Vorfalls
  • Schweregrad des Vorfalls

Beschreibung der Person und von Zeugen

  • Name
  • Personalnummer
  • Kontaktdaten

Sachschaden oder Sachverlust

  • Schadensursache
  • Schäden und Kosten beschreiben

Beschreibung des Vorfalls:

  • Art der Tätigkeit, die zum Unfall führte
  • Witterungsverhältnisse

Sicherheitsuntersuchung

  • Feststellung der Hauptursachen und aller Zusatzfaktoren für den Unfall

Einzelheiten zur Verletzung

  • Beschreibung der Verletzung
  • Betroffener Körperteil
  • Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit
  • Einzelheiten zur Genesung

 

Gabelstaplerprüfung

Gabelstaplerprüfung

Es ist notwendig, Gabelstapler täglich zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie sicher und zuverlässig betrieben werden können. Regelmäßige Inspektionen können Probleme frühzeitig identifizieren und vermeiden, dass diese sich verschlimmern und zu kostspieligen Reparaturen oder Unfällen führen. Tägliche Prüfungen können auch dazu beitragen, die Lebensdauer des Gabelstaplers zu verlängern und dessen Betriebseffizienz zu verbessern.

Darüber hinaus sind regelmäßige Inspektionen ein wichtiger Bestandteil der Einhaltung von Vorschriften und Sicherheitsstandards, die dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Zusammenfassend ist die tägliche Prüfung von Gabelstaplern ein wichtiger Bestandteil der Betriebssicherheit und sollte daher immer sorgfältig durchgeführt werden.

Das Bild zeigt einen Mitarbeiter im Blauen Overall, der an einer Werkbank steht.

Bei der täglichen Gabelstaplerprüfung sollten folgende Punkte beachtet werden:

Prüfung von Flüssigkeiten:
Überprüfen Sie den Ölstand, Hydraulikölstand, Kühlflüssigkeitsstand und Batteriewasserstand. Stellen Sie sicher, dass sie sich alle auf einem ausreichenden Niveau befinden.

Kontrolle der Reifen:
Überprüfen Sie den Zustand der Reifen auf Beschädigungen und stellen Sie sicher, dass der Luftdruck korrekt ist.

Überprüfung von Bremsen und Lenkung:
Testen Sie Bremsen und Lenkung, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.

Kontrolle von Beleuchtung und Signalen:
Überprüfen Sie die Beleuchtung und die Signale des Gabelstaplers, um sicherzustellen, dass sie funktionieren und deutlich erkennbar sind.

Überprüfung von Gabeln und Mast:
Überprüfen Sie die Gabeln und den Mast auf Beschädigungen oder Verschleiß und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.

Allgemeine Inspektion:
Machen Sie eine allgemeine Inspektion des Gabelstaplers, um sicherzustellen, dass keine offensichtlichen Schäden oder Defekte vorliegen. Dies beinhaltet eine Kontrolle des Sicherungsgurtes für den Fahrzeugführer.

Es ist wichtig, dass alle Probleme oder Defekte, die während der täglichen Prüfung festgestellt werden, unverzüglich behoben werden, um die Betriebssicherheit des Gabelstaplers zu gewährleisten.

Feuerlöscher Prüfung

Feuerlöscher Prüfung

Inhalte der Feuerlöscherprüfung

Auf dem Bild sieht man verschiedene Feuerlöscher die in an einer Hauswand hintereinander stehen.Die Inhalte der Feuerlöscherprüfung hängen von den Betriebsanweisungen des Herstellers ab und sind für jeden Feuerlöscher einzeln zu bestimmen. Die folgenden Inhalten sind als Beispiele zu verstehen und stellen keinswegs eine abschließende oder vollständige Liste dar. Beachten Sie außerdem, dass die Feuerlöscher nach DIN typgeprüft sein müssen, und die Prüfung mittels der Check-it Mustercheckliste dafür keinen Ersatz darstellt.

  • Sind die Instandhaltungsanweisungen des Herstellers bekannt und Verfügbar?
  • Wird die Fälligkeit der Prüffrist beachtet (BetrSichV)?
  • Feuerlöscher sauber und in gutem Zustand?
  • Armaturen, Schläuche und Sicherungen in gutem Zustand?
  • Ist die Beschriftung aktuell und Vollständig?
  • Wurde eine Kontrolle des Gewichtes, bzw. Volumens des Löschmittels durchgeführt?
  • Erfolgte eine Prüfung des Schutzanstriches?
  • Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse. Prüfungsergebnis i.O.?
  • Erfolgte eine Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen?
  • Dichtungen in Ordnung?
  • Ist das Löschmittel für den vorgesehenen Zweck anwendbar?
  • Sind keine Korrosionserscheinungen zu sehen?
  • Sind die Anschlüsse des Gewindes mechanisch gängig und ohne Beschädigungen?
  • Bei Auflade-Feuerlöschern: Stimmt der Druck oder das Gewicht des Treibgases mit den
  • Anforderungen überein?
  • Ist die Feuerlöscherhalterung mängelfrei und unbeschädigt?

Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?

Laut DIN14406, Abschnitt 4, ist eine Wartung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Diese Regelung ist sicherheits- und brandschutztechnisch begründet. Bei Überschreitung der Frist von zwei Jahren kann die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher beeinträchtigt sein, was im Einsatzfall zum Versagen führen kann. Ein solcher Defekt gefährdet auch den Versicherungsschutz des Gebäudes. Die Prüfintervalle können auch kürzer ausfallen, wenn besondere Umstände vorliegen. Eine Ausnahme sind Dauerdruckfeuerlöscher, die nur alle fünf bzw. zehn Jahre einer Prüfung zu unterziehen sind. Bei diesen Feuerlöschern ist alle fünf Jahre eine innere und spätestens alle zehn Jahre eine äußere Prüfung erforderlich.

Wo kann ich einen Feuerlöscher prüfen lassen?

Feuerlöscher sind ausschließlich von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Fachkräfte sind häufig Angestellte der Herstellerfirmen. Es gibt aber auch unabhängige Prüfdienste, die sich auf diese Tätigkeit spezialisiert haben. Im Anschluss an die Prüfung ist der Sachkundige für die Sicherheit und den Brandschutz des Gerätes verantwortlich. Für die Durchführung der Prüfung ist darüber hinaus eine schriftliche Genehmigung erforderlich. In der Norm DIN 14406-4 sind die Qualifikationen und Anforderungen an eine solche Fachkraft festgelegt. Für die Übernahme dieser Aufgaben ist der Abschluss eines Fachlehrgangs erforderlich.

Wie oft ist eine Feuerlöscher Prüfung bei einem Gewerbe erforderlich?

Für gewerblich genutzte Feuerlöscher ist eine zweijährige Prüfung notwendig. Für Feuerlöscher, die im privaten Bereich eingesetzt werden, gibt es zwar keine Vorgaben, jedoch ist auch hier eine regelmäßige Prüfung anzuraten. Nur so kann die Funktionsweise sichergestellt werden. Im gewerblichen Bereich kann eine Feuerlöscher Prüfung auch nach erst nach Jahren erforderlich sein, wenn es sich um einen Dauerdruckfeuerlöscher handelt. Diese wird gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt.

Was kostet es, einen Feuerlöscher prüfen zu lassen?

Die Feuerlöscher Prüfung sollte immer von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt werden. Je nach Größe und Typ des Feuerlöschers beträgt der Zeitaufwand etwa 15 bis 30 Minuten pro Gerät. Die Kosten für diese Wartung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, wie den Kosten für die Anfahrt, dem Arbeitsaufwand und den Kosten für eventuell zu ersetzende Teile. Alles in allem sollten Sie mit Kosten in Höhe von 20 bis 50 EUR pro Feuerlöscher rechnen.

Bei der Budgetplanung für die Wartung sollten jedoch zusätzliche Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Die Kosten pro Feuerlöscher sinken mit der Anzahl der zu wartenden Geräte. Das heißt, je mehr Feuerlöscher Sie in Ihrem Betrieb installiert haben, desto geringer sind die Gesamtkosten pro Gerät.
  2. Überdies sind Aufladefeuerlöscher in der Regel einfacher in der Wartung und daher kostengünstiger.
  3. Die Wartungskosten hängen auch davon ab, in welchem Zustand sich der Feuerlöscher befindet, also inwieweit und welche Schäden oder Verschleißerscheinungen vorliegen.

Kann die Feuerwehr Feuerlöscher prüfen?

In der Vergangenheit war es zwar üblich, die Feuerlöscher Prüfung im Rahmen von Sammelprüfungen durch die örtliche Feuerwehr durchführen zu lassen. Da dies gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt und mit hohen Bußgeldern geahndet wird, ist das nicht zulässig. Sie benötigen also einen zertifizierten Betrieb, um Ihren Feuerlöscher fachgerecht prüfen zu lassen. Solche Dienstleister finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten. Welche Betriebe in Ihrer Nähe solche Prüfungen anbieten, können Sie aber auch bei der örtlichen Feuerwehr in Erfahrung bringen.

Wer darf eine Feuerlöscher Prüfung durchführen?

Die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern nach DIN 14406 Teil 4 ist nur durch eine „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung erlaubt. Nur diese Sachkundigen garantieren eine ordnungsgemäße Prüfung, bei er sämtliche Bauteile auf einen einwandfreien Zustand untersucht werden. Verschleißteile werden gegebenenfalls in diesem Rahmen ausgetauscht.

Wer muss Feuerlöscher prüfen lassen?

In erster Linie sind Unternehmen zur regelmäßigen Wartung ihrer Feuerlöscher verpflichtet, um deren Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DIN 14406-4 und DIN EN 3 sicherzustellen. Ein wirksamer Brandschutz kann im Ernstfall Leben retten und setzt voraus, dass alle Feuerlöscher voll funktionsfähig sind. Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle betragen in der Regel zwei Jahre. Es ist die Aufgabe von Fachfirmen, diese Prüfungen durchzuführen. Kürzere Wartungsintervalle können in Bereichen mit erhöhtem Risiko, wie in Laboren, erforderlich sein.

Warum sollte man Feuerlöscher prüfen?

Die Feuerlöscher Prüfung ist essenziell, auch wenn sie teilweise als Schikane empfunden werden kann. Dies ist auch dann der Fall, wenn Feuerlöscher nicht aktiv im Einsatz waren, da sie unter Umständen nicht mehr voll funktionsfähig sind. Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich kann die Funktionssicherheit eines Feuerlöschers durch wechselnde Umgebungsbedingungen beeinträchtigt werden. Die Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers kann durch verschiedene äußere Einflüsse wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Temperaturschwankungen, chemische Einwirkungen und mechanische Erschütterungen negativ beeinflusst werden. Standort, Lagerungsart und Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung können ebenfalls zu Funktionsstörungen des Feuerlöschers führen.

Was brauche ich, um Feuerlöscher zu prüfen?

Feuerlöscher stehen unter hohem Druck und können daher nicht selbst auf Schäden oder Funktionsfähigkeit geprüft werden! Fachleute sind für eine gründliche Feuerlöscher Prüfung erforderlich. Wenden Sie sich daher an einen professionellen Prüfdienst oder an autorisierte Servicestellen des Herstellers, um die Funktionsfähigkeit Ihres Feuerlöschers zu gewährleisten und ihn gegebenenfalls nachfüllen zu lassen. Für die Beurteilung des Zustandes von Feuerlöschern sind nur diese Fachkräfte entsprechend geschult. Wir raten dringend davon ab, eigenständig eine Feuerlöscher Prüfung durchzuführen.

Fazit

Um die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher permanent zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Feuerlöscher Prüfung erforderlich. Die Dokumentation auf die klassische Art und Weise mit Stift und Papier ist nicht mehr zeitgemäß. Nutzen Sie dafür lieber die digitale Dokumentation mit unserer Check-it App. Dies hat eine Reihe von Vorteilen. In erster Linie reduziert sich der zeitliche Aufwand bei der Erfassung. Eine zentrale digitale Lösung ermöglicht aber auch detailliertere Auswertungen. Überdies sehen Sie auf einen Blick, wann die nächste Prüfung fällig ist. Gerade in größeren Betrieben ist all dies ein enormer Zugewinn an Effizienz. Mit der Checkliste können Sie unter anderem die Grunddaten der Feuerlöscher Prüfung erfassen, vorgefertigte Fragen nutzen, den Gesamteindruck des Feuerlöschers bewerten und von einem Prüfer unterschreiben lassen. Testen Sie unsere Check-it App doch am besten selbst!