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Logbuch Schalthandlungen

In diesem Beitrag tauchen wir in die Anforderungen ein, die an schaltberechtigte Elektrofachkräfte gestellt werden und beleuchten die wesentliche Rolle von Freigaben, Sicherheitsregeln und schriftlichen Festlegungen bei Hochspannungsarbeiten. Insbesondere werfen wir einen Blick auf das personenbezogene Logbuch „Schalthandlungen“ als unverzichtbares Instrument zur Leitung, Aufsichtsführung und Erfüllung der Kontrollverantwortung durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Erfahren Sie, wie Logbücher einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten leisten.

Aufbau, Struktur sowie Erklärung der in einer Checkliste verwendeten Abschnitte und Bausteine.

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Informationen zur Checkliste

Das Schalten in elektrischen Anlagen setzt genaue Anlagenkenntnis voraus. Daher dürfen Schalthandlungen im Zusammenhang mit Arbeiten an elektrischen Anlagen nur von entsprechend befähigten Elektrofachkräften vorgenommen werden.

Anhang A Zu 3.2
Die unternehmerischen und fachlichen Pflichten können nicht allein durch arbeitsbezogene Verantwortungen übernommen werden, sondern müssen von der Aufbauorganisation des Unternehmens sichergestellt werden. Die originären Pflichten, Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht, gelten für alle Unternehmen und sind durch die Unternehmensleitung/Führungskräfte entsprechend zu beachten und umzusetzen.

Anhang A Zu 4.2:
Dem Unternehmer kommt eine hohe Verantwortung bei der Auswahl der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen zu

Anhang A Zu 4.3:
Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.

VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen”

Voraussetzungen für die Beauftragung zur schaltberechtigten Elektrofachkraft sind folgende Punkte:

  • Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
  • Theoretische Ausbildung für schaltberechtigte Elektrofachkräfte mit Abschlussprüfung.
  • Mindestalter 18 Jahre.
  • Theoretische Unterweisung in das Energieversorgungsnetz des Unternehmens anhand der Übersichtspläne, insbesondere der Mittelspannungsanlagen, der Transformatorstationen und der Niederspannungsschaltanlagen.
  • Praktische Unterweisung an den elektrotechnischen Anlagen mit Schaltübungen und Freischaltungen unter Berücksichtigung der fünf Sicherheitsregeln zum Erreichen des arbeitssicheren Anlagenzustandes.
  • Kenntnisse der zuvor genannten Normen und Regelwerke.

Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausführung von Schalthandlungen Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen und erst nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln erteilt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.

Das personenbezogene Logbuch „Schalthandlungen“ ist ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit der Leitung und Aufsichtsführung durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufsichts- und Kontrollverantwortung der fachlichen Vorgesetzten.

Die Umsetzung dieser Auswahl- und Fürsorgeverantwortung seitens der Vorgesetzten muss aufgrund dieser und anderer gesetzlicher Forderungen kontrolliert und in geeigneter Form nachweislich dokumentiert werden. Logbücher unterstützen Sie dabei die fachliche Erfahrung eines Mitarbeiters, die zeitnahe berufliche Tätigkeit, sowie die Einhaltung von Arbeitsverfahren nachzuweisen. Logbücher sind somit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht.

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Verwendete Bausteine

Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.

Das Bild zeigt das Icon zur Funktion Abschnitte duplizieren.

Abschnitt duplizieren (1)

Durch die Duplizierfunktion, können Sie einzelne Abschnitte eines Logbuches beliebig oft duplizieren.

Wählen Sie hierzu zunächst das Duplizieren-Symbol neben dem Abschnittsnamen aus.

Das Bild zeigt das Icon zur Funktion Abschnitte duplizieren.

Abschnitt duplizieren (2)

Anschließend wählen Sie einen neuen Namen für den duplizierten Abschnitt aus.

Sie können entweder eine fortlaufende Nummer auswählen, oder das aktuelle Datum benutzen.

Das Bild zeigt das Icon zur Funktion Abschnitte duplizieren.

Abschnitt duplizieren (3)

Der Duplizierte Abschnitt taucht unter dem vorigen Abschnitt aus und ist blau markiert.

Füllen Sie diesen aus um einen neuen Eintrag zu generieren und wiederholen anschließend den Vorgang.

Erlaubnisschein Allgemein Datum
Erlaubnisschein Allgemein Multiple Choice
Erlaubnisschein Allgemein Unterschrift

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Kevin Wollförster
Projektingenieur und für die Check-it Entwicklung verantwortlich.

Gerne helfe ich bei Fragen zur Muster-Checkliste.

René Brünn
Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.

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