Das Schalten in elektrischen Anlagen setzt genaue Anlagenkenntnis voraus. Daher dürfen Schalthandlungen im Zusammenhang mit Arbeiten an elektrischen Anlagen nur von entsprechend befähigten Elektrofachkräften vorgenommen werden.
Anhang A Zu 3.2
Die unternehmerischen und fachlichen Pflichten können nicht allein durch arbeitsbezogene Verantwortungen übernommen werden, sondern müssen von der Aufbauorganisation des Unternehmens sichergestellt werden. Die originären Pflichten, Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht, gelten für alle Unternehmen und sind durch die Unternehmensleitung/Führungskräfte entsprechend zu beachten und umzusetzen.Anhang A Zu 4.2:
Dem Unternehmer kommt eine hohe Verantwortung bei der Auswahl der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen zuAnhang A Zu 4.3:
Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen”
Voraussetzungen für die Beauftragung zur schaltberechtigten Elektrofachkraft sind folgende Punkte:
- Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
- Theoretische Ausbildung für schaltberechtigte Elektrofachkräfte mit Abschlussprüfung.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Theoretische Unterweisung in das Energieversorgungsnetz des Unternehmens anhand der Übersichtspläne, insbesondere der Mittelspannungsanlagen, der Transformatorstationen und der Niederspannungsschaltanlagen.
- Praktische Unterweisung an den elektrotechnischen Anlagen mit Schaltübungen und Freischaltungen unter Berücksichtigung der fünf Sicherheitsregeln zum Erreichen des arbeitssicheren Anlagenzustandes.
- Kenntnisse der zuvor genannten Normen und Regelwerke.
Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausführung von Schalthandlungen Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen und erst nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln erteilt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.
Das personenbezogene Logbuch „Schalthandlungen“ ist ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit der Leitung und Aufsichtsführung durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufsichts- und Kontrollverantwortung der fachlichen Vorgesetzten.
Die Umsetzung dieser Auswahl- und Fürsorgeverantwortung seitens der Vorgesetzten muss aufgrund dieser und anderer gesetzlicher Forderungen kontrolliert und in geeigneter Form nachweislich dokumentiert werden. Logbücher unterstützen Sie dabei die fachliche Erfahrung eines Mitarbeiters, die zeitnahe berufliche Tätigkeit, sowie die Einhaltung von Arbeitsverfahren nachzuweisen. Logbücher sind somit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht.