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Prüffristenermittlung ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

Seit Oktober 2002 überträgt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dem Unternehmer und der von ihm beauftragten „befähigten Person“, die Verantwortung „Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen“ festzulegen (daher eine Prüffristenermittlung durchzuführen) . Das Prüfintervall muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und definiert werden. Dabei sind insbesondere der Zustand, die Einwirkungen und die Gefährdungen des jeweiligen Betriebsmittels zu bewerten. Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen festzusetzen. Andererseits können im Einzelfall längere Prüffristen festgelegt werden, wenn die Anlagen und Geräte geringeren Belastungen und geringerer Nutzung ausgesetzt sind. Wenn in Gesetzen und Verordnungen – zum Beispiel im Baurecht – kürzere Prüffristen vorgeschrieben sind, sind diese zu berücksichtigen. Hierbei sind „Doppelprüfungen“ nicht erforderlich.

Aufbau, Struktur sowie Erklärung der in einer Checkliste verwendeten Abschnitte und Bausteine.

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Informationen zur Checkliste

Auf die Frage, in welchem Umfang die Prüffristen der Unfallverhütungsvorschriften nach dem Inkrafttreten der BetrSichV für den Arbeitgeber bindend sind, gibt der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik folgende Antwort: Das Konzept der BetrSichV sieht vor, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 3 Art September 2002 (aktuelle Fassung § 3 Abs. 6 BetriSichV: Februar 2015), Umfang und Fristen notwendiger Prüfungen ermittelt und festlegt. Dabei wird er nach Anhang 2 verpflichtet, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen, die Hinweise zur sicheren Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel geben. Dies sind im Bereich der Prüfungen z. B. Informationen des Herstellers zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die er zu beachten hat. Er muss bei den Maßnahmen aber auch den Stand der Technik beachten. Dazu gehören u. a. die bisherigen Prüfvorschriften in den Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften. Es reicht demnach nicht aus, dass der Arbeitgeber die Prüffristen der Unfallverhütungsvorschriften übernimmt, er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch prüfen, ob aufgrund besonderer betrieblicher Gegebenheiten ggf. kürzere Prüffristen festzulegen sind. Nach staatlichem Recht wird dem Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit eingeräumt, längere Prüffristen festzulegen, wenn dies das Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung zulässt. Wichtig ist somit, dass die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nachweisbar, also schriftlich, festgehalten werden. Teilweise werden von den Berufsgenossenschaften Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung von Prüfintervallen herausgegeben.

Das Bild zeigt die Tabelle, die der berechnung der Prüffristen zu Grunde liegt

Ein Beispiel hierfür ist die VBG-Fachinformation „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte“ erstellt von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure diverser Rundfunkgesellschaften. Sie ist der Nachfolger der ehemaligen BGI 813. Sie beschreibt Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanforderungen nach dem aktuellen Kenntnisstand erfüllen. Aufgrund geänderter Verfahren wird die Schrift nicht mehr im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geführt.

Gesetzliche Grundlage

Quelle: VBG-Fachinformation „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte“ Version 3.1/2020-02 Mit Check-it können mit wenigen Schritten Prüffristenermittlungen und Gefährdungsbeurteilungen vor Ort durchgeführt und dokumentiert werden.

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Kategorien dieser Checkliste

  • Elektrotechnik
  • Prüfprotokolle

Verwendete Bausteine

Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.

Hinweis (Symbolbild)

Hinweis

In der Checkliste werden Zusatzinformationen oder Warnhinweise ausgegeben.

Anwendungsfall:
"Achtung: 5 Sicherheitsregeln!"
"Ab hier Warnweste nutzen!"

Check-it Baustein - Unterschriften (Symbolbild)

Unterschrift

Der Nutzer wird aufgefordert, zu unterschreiben. Die Unterschrift wird dabei digital signiert.

Anwendungsfall:
"Unterschrift Anlagenverantwortllicher".

 

Check-it Baustein - Einfache Auswahl (Symbolbild)

Einfache Auswahl

Geben sie dem Nutzer mehrere Optionen zur Auswahl, von denen er eine Auswählen kann.


Anwendungsfall:
"PSA vorhanden?"
"Prüfung bestanden?"
Erlaubnisschein Allgemein Datum
Erlaubnisschein Allgemein Multiple Choice
Erlaubnisschein Allgemein Unterschrift

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Kevin Wollförster
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Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.

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