Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gilt, wer durch eine Elektrofachkraft:
- über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichen falls angelernt,
- sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
EuPs arbeiten grundsätzlich unter der „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“. Das bedeutet nicht, dass die Elektrofachkraft ständig präsent sein muss, sondern vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten sicherstellt, dass die Anweisungen befolgt und sicherheitsgerecht gearbeitet wird. Die Elektrofachkraft trägt die Verantwortung für die übertragenen Tätigkeiten.
Anhang A Zu 3.2
Die unternehmerischen und fachlichen Pflichten können nicht allein durch arbeitsbezogene Verantwortungen übernommen werden, sondern müssen von der Aufbauorganisation des Unternehmens sichergestellt werden. Die originären Pflichten, Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht, gelten für alle Unternehmen und sind durch die Unternehmensleitung/Führungskräfte entsprechend zu beachten und umzusetzen.Anhang A Zu 4.2:
Dem Unternehmer kommt eine hohe Verantwortung bei der Auswahl der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen zuAnhang A Zu 4.3:
Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen”
Das „Logbuch für die elektrotechnisch unterwiesene Person“ ist ein entscheidendes Instrument in Bezug auf die Leitung und Aufsichtsführung durch die verantwortliche Elektrofachkraft bzw. Elektrofachkraft. Es dient zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufsichts- und Kontrollverantwortung der fachlichen Vorgesetzten.
Bei der Gestaltung einer rechtssicheren Organisationsstruktur im Bereich der Elektrotechnik müssen Führungskräfte sicherstellen, dass nur qualifizierte Mitarbeiter bestimmte Tätigkeiten ausführen. Diese Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Regelwerken (siehe rechts).
Die Umsetzung dieser Auswahl- und Fürsorgeverantwortung seitens der Vorgesetzten muss aufgrund gesetzlicher Forderungen kontrolliert und nachweislich dokumentiert werden. Unsere Logbücher unterstützen Sie dabei, die fachliche Erfahrung eines Mitarbeiters, seine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie die Einhaltung von Arbeitsverfahren nachzuweisen. Sie sind ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht.
Das Check-it Team bietet Ihnen Logbücher zum Download für verschiedene Tätigkeitsfelder an. Nutzen Sie die neue Funktion „Abschnitt kopieren“ für die einfache Umsetzung der Logbücher.