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Leiterprüfung

Leitern sind in vielen Branchen ein unverzichtbares Arbeitsmittel und ermöglichen, bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten gesichert in große Höhen zu gelangen. Eine regelmäßige Leiterprüfung nach strengen Sicherheitsvorschriften ist daher unerlässlich, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

In den DGUV Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung sind die gesetzlichen Anforderungen für die Prüfung von Tritten und Leitern festgelegt. Sie schreiben vor, dass Leitern regelmäßig von befähigten Personen geprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie mängelfrei und sicher benutzbar sind. Dazu gehört die Prüfung auf physikalische Schäden, Verschleiß und ob die Leitern den Normen und Herstellerangaben entsprechen. Unfälle können vermieden und die Lebensdauer der Leitern verlängert werden, wenn Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden. Eine zentrale Rolle für die Arbeitssicherheit spielt dabei das Erkennen typischer Schadensbilder und deren fachgerechte Instandsetzung.

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Informationen zur Checkliste

Wir beantworten Ihnen alle wichtige Fragen rund um die Leiterprüfung, damit Sie einen umfassenden Einblick haben und wissen, worauf Sie sich einstellen müssen.

Wie oft ist eine Leiterprüfung nach DGUV erforderlich?

Es wird in der DGUV Information kein konkreter Zeitrahmen genannt, jedoch ist eine jährliche Leiterprüfung empfehlenswert. Leitern müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben der DGUV Regelung 208–016, in der die Kriterien für erforderliche Prüfungen festgelegt sind. Ferner sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten für die sichere und ordnungsgemäße Handhabung der Leitern klare Anweisungen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Diese Vorgaben sind ebenfalls Bestandteil des Regelwerks der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das darüber hinaus nützliche Hinweise für die Durchführung von Prüfungen an Tritten und Leitern gibt. Für die korrekte Durchführung der sogenannten Leiterprüfung, die im Rahmen der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel von einer befähigten Person durchgeführt wird, spielt die DGUV Information 208–016 “Die Verwendung von Leitern und Tritten” eine wichtige Hilfe. Viele Arbeitgeber übernehmen es selbst, ihre Mitarbeiter in der korrekten Durchführung der Prüfung nach DGUV zu unterweisen.

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Tritten und Leitern?

Bestimmte Arbeitsmittel müssen, wie bereits erwähnt, nach der Betriebssicherheitsverordnung, regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden. Zu diesen Personengruppen gehören unter anderem:

  • Hausmeister: Diese technisch versierten Mitarbeiter sind für die Instandhaltung und die Sicherheit in Gebäuden verantwortlich und können entsprechend geschult werden, um Tritte und Leitern zu prüfen.
  • Betriebshandwerker: Diese sind in der Regel mit der Aufgabe betraut, die Betriebsanlagen zu warten und zu reparieren und können für diese Prüfungen ebenfalls qualifiziert sein.
  • Sicherheitsbeauftragte: Sie überwachen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, führen entsprechende Prüfungen durch und sind integraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Diese besonders gut geschulten Fachkräfte beraten und unterstützen Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und führen sicherheitstechnische Überprüfungen durch.
  • Fachkräfte für Haustechnik: Für die Prüfung von Tritten und Leitern können auch Fachkräfte für Haustechnik ausgebildet werden, die sich um die technische Ausstattung eines Betriebs kümmern.

Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?

Jede Person, die im Besitz einer Qualifikation zur Prüfung von Tritten und Leitern ist. Dieses Zertifikat stellt unter anderem die DEKRA aus. Es bescheinigt dem Inhaber theoretische und praktische Kenntnisse zur Durchführung von Prüfungen an Tritten und Leitern. Überdies muss sie mit den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und sämtlichen rechtlichen Aspekten vertraut sein.

Wer darf ortsfeste Leitern prüfen?

Nur Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet haben, sind befugt eine ortsfeste Leiter zu prüfen. Diese Person muss mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein, um den arbeitssicheren Zustand der Leitern beurteilen zu können.

Welche Plaketten gibt es für die Leiterprüfung?

Für die Leiterprüfung gibt es Plaketten mit folgenden Bezeichnungen „Geprüft nach DGUV Information 208–016“ sowie „Geprüft nach DIN EN 131“. Die Plaketten tragen einen erheblichen Teil zum Arbeitsschutz bei. Mitarbeiter können sich darauf verlassen, dass eine Leiter mit Plakette zeitnah geprüft wurde. Gerade wenn sie in großer Höhe arbeiten ist das ein beruhigendes Gefühl.

Wie teuer ist eine Leiterprüfung?

Die Kosten für eine Leiterprüfung werden hauptsächlich durch den Zeitaufwand bestimmt und beginnen bei etwa 10 bis 20 EUR pro Leiter. An- und Abfahrtspauschalen werden häufig zusätzlich berechnet. Wenn Ihr Betrieb regelmäßig Leiterprüfungen von externen Dienstleistern durchführen lässt, können Sie in der Regel ein individuelles Angebot mit diesem aushandeln.

Wie lange dauert eine Leiterprüfung?

Die Dauer einer Leiterprüfung hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Zu diesen gehören unter anderem die Größe und die Anzahl der Leitern. Die Dauer der gesamten Leiterprüfung kann im Schnitt etwa eine halbe Stunde bis einige Stunden in Anspruch nehmen. Bei einem Unternehmen mit einer Vielzahl von Leitern kann eine Prüfung entsprechend länger ausfallen.

Häufige Mängel bei Leitern, die bei Prüfungen festgestellt werden

Verschiedene Arten von Mängeln werden bei einer Leiterprüfung immer wieder festgestellt.

Zu den häufigsten Problemen gehören unter anderem:

Leiterprüfung einer Leiter, die angelehnt ist.

  • Schäden an Sprossen: Risse, Bruchstellen oder übermäßiger Verschleiß können die Stabilität und Sicherheit der Leiter beeinträchtigen. Auch verbogene oder lose Sprossen sind ein häufiger Mangel.
  • Fehlerhafte oder fehlende Teile: Hierzu zählen fehlende oder beschädigte Fußkappen, Abrutschsicherungen, Spreizsicherungen oder Halteklammern. Solche Mängel können die Standardsicherheit und die sichere Benutzung der Leiter gefährden.
  • Korrosion: Vor allem bei Leitern aus Metall kann Korrosion zu einem ernsthaften Problem werden. Rost kann zu einer Verminderung der Tragfähigkeit der Leiter und zu einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit führen.
  • Verschmutzung und Ölrückstände: Stark verschmutzte Leitern können zu einer Beeinträchtigung der Griffigkeit und damit zu einer Erhöhung der Unfallgefahr führen. Besonders kritisch sind Ölreste oder andere rutschige Substanzen.
  • Unleserliche Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise: Leitern müssen deutlich mit Warnhinweisen und Belastungsgrenzen gekennzeichnet sein. Fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen können zu einer unsachgemäßen Benutzung führen.

Diese Mängel haben nicht nur Auswirkungen auf die Sicherheit, sondern können auch zu einer Verkürzung der Lebensdauer der Leiter führen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen solche Mängel bei der Leiterprüfung festgestellt und vor der weiteren Benutzung behoben werden.

Fazit

Wie Sie sehen, ist eine Leiterprüfung essenziell für die Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter. Die Erfassung der Daten sämtlicher Leitern in einem Betrieb kann eine Menge Papierkram bedeuten. Es gibt jedoch eine einfachere Lösung – unsere digitale Checkliste für die Leiterprüfung. Mithilfe der Check-it App erfassen Sie die Zustände sowie die Prüfung sämtlicher Leitern im Handumdrehen. Die Checkliste bietet die Möglichkeit, jede Leiter detailliert mit einem vorgefertigten Fragenkatalog zu dokumentieren. Sie können unter anderem den Gesamteindruck der Leiter auf einer Skala von 1 bis 10 bewerten, ein Foto der Leiter einfügen und sogar den genauen Standort mit GPS Daten hinterlegen. All das macht die Leiterprüfung deutlich effizienter im Vergleich zu herkömmlichen Vorgehensweisen. Testen Sie unsere App am besten gleich selbst!

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