Pflichtenübertragung
Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) verlangt vom Arbeitgeber Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Unterweisung der Beschäftigten und Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. Insbesondere in größeren Unternehmen, lässt es sich jedoch nicht vermeiden, dass diese Aufgabe vom Arbeitgeber, zumindest zum Teil, auf andere Personen, z. B. das mittlere Management, delegiert werden. Dies ist auch so im Arbeitsschutzgesetz vorgesehen. Darin heißt es im § 13 (2) „Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“ Dies wird mittels einer Pflichtenübertragung durchgeführt.

Weitere Informationen
Verwendete Bausteine
Check-it Vorlage
Interesse geweckt? Check-it Vorlage Importieren und loslegen.
Informationen zur Checkliste
Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diesen Vorgang wie folgt: „Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.“ (Quelle: DGUV Vorschrift 1 § 13)
Arbeitssicherheitsgesetz, § 2 Bestellung von Betriebsärzten
„Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen“
DGUV Vorschrift 1, §19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
„Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.“
DGUV Vorschrift 1, §20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen.“
DGUV Information 204-022, 6.1 Unternehmerpflicht
„Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelferinnen oder Ersthelfer aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe übernehmen.“
Die Schriftform der Pflichtenübertragung, die Kraft gesetzlicher Ermächtigung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) in § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, ehemals BGV A1) geregelt wird, dient der Schaffung klarer Verhältnisse und liegt daher im besonderen Maße im Interesse der Rechtssicherheit. Dabei ist der Verantwortungsbereich klar zu definieren, die Befugnisse festzulegen und das Dokument von beiden Parteien zu unterzeichnen.
In der Praxis hat es sich bewährt die Pflichtenübertragung, durch schriftliche Bestellungen zu realisieren. Hierbei unterstützt sie Check-it
VDE 1000-10, Abs. 3.2 Verantwortlichen Elektrofachkraft
„Person, die […] mit der Wahrnehmung von Unternehmerpflichten hinsichtlich der elektrotechnischen Anforderungen beauftragt ist.“
VDE 0105-100:2015-10, Abs. 3.2.2 Anlagenbetreiber
„Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.“
VDE 0105-100:2015-10, Abs. 3.2.2 Anlagenverantwortlichen
„Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehört“
VDE 0105-100:2015-10, Abs. 3.2.3 Arbeitsverantwortlicher
„Eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen.“
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zu den oben genannten Themen stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung und freuen sich bereits auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kevin Wollförster
Projektingenieur und für die Check-it Entwicklung verantwortlich.
Gerne helfe ich bei Fragen zur Muster-Checkliste.
René Rethfeldt
Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.
Gerne helfe ich bei Fragen zu den rechtlichen Grundlagen.
Verwendete Bausteine
Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch diese mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.

Abschnitt
Strukturiert die Checkliste zur leichteren Bearbeitung und Navigation, in unterschiedliche thematische Abschnitte.
Anwendungsbeispiel:
„zu bestellende Person (EuP)“, „Bestellbereich“, „Unterweisung“, usw.

Hinweis
Warnhinweise oder Erklärungen weisen beim Ausfüllen auf Besonderheiten hin und werden auch in der pdf ausgegeben
Anwendungsbeispiel:
„Die zu bestellende Person verpflichtet sich durch seine Unterschrift, …“

Unterschrift
Der Nutzer kann Checklisten unterschreiben. Die Unterschrift wird dabei digital signiert.
Anwendungsbeispiel:
„Disziplinarischer Vorgesetzter“, „Verantwortliche Elektrofachkraft“


