Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung

Für elektrotechnische Tätigkeiten ist beispielsweise gemäß VDE 0105-100 vor jedem Bedienungsvorgang und jeder vorgesehenen Arbeit an einer elektrischen Anlage eine Planung, einschließlich der Einschätzung der elektrischen Risiken und Gefährdungen, durchzuführen. Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit bei der Durchführung zu gewährleisten. Sind diese speziellen vor Ort Gefährdungen nicht gänzlich in der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung zu der anzuwendenden Arbeitsmethode abgedeckt, so ist eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung für die zusätzlichen Gefährdungen an dem aktuellen Arbeitsbereich zu erstellen und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind ergänzend zu den Maßnahmen der allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung umzusetzen.

Nicht nur vor Beginn, auch nach einer Arbeitsunterbrechung oder bei Änderungen der Gegebenheit am Arbeitsort ist eine Einschätzung der Risiken durch eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und im Bedarfsfall zu aktualisieren.

Bei der Umsetzung dieser Vorgabe sollte der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Unterstützung anbieten, damit die individuellen Gefahren schnell und systematisch erkannt und analysiert werden können. Diese Unterstützung kann zum Beispiel mit Hilfe von elektronischen Checklisten erfolgen. Check-it ermöglicht es Ihnen eine auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse abgestimmte „ergänzende Gefährdungsbeurteilung“ bzw. „Last Minute Risk Analysis“ zu erstellen. Nutzen Sie dafür die bereitgestellten vorlagen.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat für ihre Mitgliedsbetriebe eine App für Smartphones und Tablet-Computer entwickelt. Mit ihr kann ebenfalls eine „Ergänzende Gefährdungsbeurteilung für Bau- und Montagestellen, Messe-Baustellen und Filmsets“ direkt vor Ort erstellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der baua.

Eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung ist kurz vor jedem Arbeitsanfang zu realisieren. Der Arbeitgeber kann die Beschäftigten hierbei unterstützen, indem er Ihnen etwa Checklisten zur Verfügung stellt, die dem Mitarbeiter helfen die Gefahren schnell und systematisch zu analysieren.