Höhenerlaubnisschein

Höhenerlaubnisschein

Das Bild zeigt eine Treppe mit rotem Teppich und rotem GeländerDie DGUV Information Vorschrift 1, definiert Arbeiten in der Höhe als eine gefährliche Tätigkeit, für die zusätzliche Schutzmaßmahmen getroffen werden müssen. Um sicherzustellen, dass diese Schtzmaßnahmen nicht nur getroffen wurden, sondern dies auch schriftlich festgehalten wird, ist es wichtig einen „Höhenerlaubnisschein“, oder einen „Erlaubnisschein für Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen“ zu nutzen. Folgende Arten von Schutzmaßnahmen sind vorgesehen:

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen

Folgende Technische Schutzmaßnahmen finden Sie im Höhenerlaubnisschein von Check-it:

Absturzsicherung
Absturzsicherungen verhindern Abstürze durch physische Barrieren, wie beispielsweise Geländer, Gitter, Umwehrungen o.ä.

Auffangeinrichtung
Falls es doch zu einem Absturz kommt, sorgen Auffangeinrichtungen, wie beispielsweise Fang-/Dachfangnetze, Schutznetze, o.ä. dafür, dass die Beschäftigten sicher landen und sich dabei keine Verletzungen zuziehen.

Nicht gesicherte Bereiche absperren
Falls ein Bereich nicht gesichert werden kann, sollte dieser abgesperrt werden, beispielsweise durch ein Schutzgerüst oder einen Schutzzaun.

Abdeckungen
Sichern Sie Öffnungen im Boden durch Abdeckungen um ein Durchstürzen zu vermeiden. Abdeckungen sind so vorzusehen, dass Sie den zu erwartenden Belastungen standhalten können.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Folgende Organisatorische Schutzmaßnahmen finden Sie im Höhenerlaubnisschein von Check-it:

Nachweis Unterweisung PSA gegen Absturz
Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, wie Sie PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) sicher anwenden können, und wie Sie sich im Falle eines Unfalls verhalten sollten.

Nachweis Höhentauglichkeitsuntersuchung
Nicht jeder Mitarbeiter hat die Tauglichkeit um in der Höhe zu arbeiten. Es ist also wichtig, dies mittels einer medizinischen Untersuchung vorher sicherzustellen.

Zugang zur Arbeitsstelle sperren bzw. Kennzeichnen
Der Zugang zum Gefahrenbereich sollte nicht nur für unbefugte gesperrt sein, es ist auch wichtig, dies für jeden kenntlich zu machen.

Sicherungsposten/ Aufsichtsführenden stellen und einweisen
Je nach Gefahrenpotential mag es nötig sein, einen Sicherungsposten oder einen Aufsichtsführenden zu bestellen, der dafür Sorge trägt, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen zur Anwendung kommen und die Tätigkeit überwacht.