Schadensmeldung

Schadensmeldung

Anzeigepflicht von Unfällen

Die Grundsätzliche Pflicht zur Meldung von Unfällen ist im SGB VII festgehalten. Zur Meldung dieser Unfälle an die zuständigen Berufsgenossenschaften sind die entsprechenden Wege dieser zu nutzen, beispielsweise bei der BGHW.

Bitte beachten Sie bei dieser Meldung die Drei-Tage-Frist, innerhalb welcher die Unfallmeldung eingegangen sein muss. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Samstage, sowie Sonn und Feiertage dazuzählen!

Falls es sich jedoch um Schwere Unfälle (beispielsweise mit Todesfolge) oder um Massenunfälle handelt zählt die Drei-Tage-Frist nicht. Diese Unfälle sind dem Unfallversicherungsträger sofort zu melden.

(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt entsprechend für Unfälle von Versicherten, deren Versicherung weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit voraussetzt.

§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige

Beinaheunfälle

Ein Beinaheunfall ist ein Umfall bei dem niemand zu Schaden kam. Beispiele hierfür sind etwa:

  • ein von einer Leiter herunterfallender Hammer, der neben einem Arbeiter landet ohne ihn zu treffen
  • ein Mitarbeiter der die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, dabei jedoch keinen Schaden verursacht
  • Eine Maschine, aus der sich ein Teil unkontrolliert löst, dabei jedoch keinen Schaden verursacht

Es ist wichtig Beinaheunfälle zu analysieren, weil der einzige Grund warum es es nicht zu einem Schaden oder zu einer Verletzung kam, oft schieres Glück ist. Sie geben daher Hinweise auf sicherheitswiedrige Zustände oder Verhaltensweisen, die im Unternehmen vorliegen. Wenn diese Ursachen durch einen Beinahunfall erkannt und beseitigt werden, werden dadurch weitere Unfälle erfolgreich verhindert.

Befassen wir uns daher mit einem Konkreten Beispiel hierfür:

  • Beinahunfall: ein Mitarbeiter der die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, dabei jedoch keinen Schaden verursacht
  • Sicherheitswiedriger Zustand: die Reifen waren nicht für den Untergrund geeignet/ der Untergrund war rutschig/ der Fahrer war zu schnell/ …
  • Berichtigung des Zustands: Reifen werden gewechselt/ Untergründe werden regelmäßig gereinigt/ Fahrer werden angehalten langsamer zu fahren
  • Resultat: Ein erneuter Kontrollverlust kann erfolgreich verhindert werden.

Das oben beschriebene Beispiel zeigt, wie wichtig es ist (Beinahe)-Unfälle ordnungsgemäß zu erfassen, zu analysieren und entsprechende Präventivmaßnahmen abzuleiten. Durch das Check-it Tool schaffen Sie hierfür eine schnelle und einfache Möglichkeit.

Inhalte einer Schadensmeldung

Eckdaten

  • Art der Meldung angeben (Sachschaden/ Verletzung/ usw.)
  • Datum und Ort des Vorfalls
  • Schweregrad des Vorfalls

Beschreibung der Person und von Zeugen

  • Name
  • Personalnummer
  • Kontaktdaten

Sachschaden oder Sachverlust

  • Schadensursache
  • Schäden und Kosten beschreiben

Beschreibung des Vorfalls:

  • Art der Tätigkeit, die zum Unfall führte
  • Witterungsverhältnisse

Sicherheitsuntersuchung

  • Feststellung der Hauptursachen und aller Zusatzfaktoren für den Unfall

Einzelheiten zur Verletzung

  • Beschreibung der Verletzung
  • Betroffener Körperteil
  • Auswirkung auf Arbeitsfähigkeit
  • Einzelheiten zur Genesung