Anlagenabnahme Elektro
Durch die Anlagenabnahme erklärt der Auftraggeber, dass er mit dem Werk einverstanden ist. Daraus ergeben sich diverse Rechtsfolgen, wie beispielsweise die Fälligkeit der Vergütung, der Gefahrenübergang, der Beginn der Verjährungspflicht für Mängelansprüche und die Beweislastumkehr zu Lasten des Auftraggebers.
Insbesondere die Beweislastumkehr hat weitreichende Konsequenzen für den Auftraggeber / Anlagenbetreiber. Er bestätigt mit der Abnahme, dass er die Anlage als funktionstauglich und betriebssicher betrachtet. Erteilt er diese Abnahme ohne die Sicherheit einer nachweißlich durchgeführten und dokumentierten Prüfung und/oder ohne Anlagendokumentation kann man ihm im Schadensfall unter Umstände mangelnde Sorgfalt im Rahmen der ordnungsgemäßen Prüfung des beauftragten Werkes vorwerfen.

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Informationen zur Checkliste
Die Anlagendokumentation umfasst gemäß DIN VDE 0105-100: 2015-10 Abschnitt 4.7 Schaltpläne und weitere Unterlagen. Hierzu zählen auch Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung der Schaltung ohne Hilfsleitungen, Blind- oder Steckschaltbilder in Verbindung mit einer ausreichenden Beschriftung der Stromkreise.
Der Anlagenbetreiber ist grundsätzlich verpflichtet eine aktuelle Anlagendokumentation zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollte bereits bei der Beauftragung und Vergabe von installationsarbeiten auf eine geeignete Dokumentation geachtet werden. Gemäß VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382 Ausgabe September 2019 Abschnitt 3.1.3 hat der Auftragnehmer, dem Auftraggeber, die für die Ausführung notwendigen, Unterlagen zu übergeben.
Um dieser Forderung gerecht zu werden sind diese Unterlagen im Rahmen der Planung vom Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Fachplaner, zu erstellen und an den Auftragnehmer zu übermitteln. Dieser hat die gelieferten Planungsunterlagen und Berechnungen zu prüfen und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und der Funktion der Anlage auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Hat der Auftraggeber Bedenken, hat er diese anzuzeigen. Im Anschluss ist der Auftragnehmer verpflichtet die Planungsunterlagen auszuarbeiten und dem Auftraggeber als Montage- und Werkplanungen vor Ausführung zur Abstimmung zu übergeben.
Gemäß VOB 18382 Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 hat der Auftragnehmer nach Beendigung seiner Arbeiten dem Auftraggeber spätestens mit dem Abnahmeverlagen alle für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, notwendigen Dokumentationen sowie Pflege- und Reinigungsanleitungen zu übergeben.
Auch wenn die Forderungen an die Dokumentation der VOB zu entnehmen sind und in der Ausschreibung auf die VOB verweisen wird, sollte insbesondere der Umfang und die Vollständigkeit der Dokumentation im Rahmen der Anlagenabnahme überprüft werden.
Check-it unterstützt Sie bei der Anlagenabnahme und Mängelüberwachung durch Abnahmechecklisten für diverse Gewerke, die auf die betrieblichen Belange angepasst werden
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Kevin Wollförster
Projektingenieur und für die Check-it Entwicklung verantwortlich.
Gerne helfe ich bei Fragen zur Muster-Checkliste.
René Rethfeldt
Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.
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Verwendete Bausteine
Mit der Check-it App, haben Sie nicht nur die Möglichkeit die hier beschriebene Checkliste auf Ihrem mobilen Endgerät auszufüllen, Ihren Kollegen zur Verfügung zu stellen und die Daten Online auszuwerten, sondern können diese auch diese mit einer Vielzahl von Bausteinen frei auf die Bedüfnisse Ihres Unternehmens anzupassen. Erfahren Sie mehr über die Bausteine, die für die vorliegende Checkliste verwendet wurden.
Einfache Auswahl
Ermöglicht es dem Nutzer aus einer beliebigen Anzahl von Antwortmöglichkeiten eine auszuwählen.
Anwendungsbeispiel:
„Liegt ein vollständiger Prüfbericht für die Erstprüfung der Maschine (…) vor?“
Textfeld
Fordert den Nutzer auf, eine Texteingabe durchzuführen. Es ist zudem möglich einen QR Code zu scannen.
Anwendungsbeispiel:
„Anlage“, „Standort“, „Auftraggeber“, „Auftragnehmer“
Unterschrift
Der Nutzer kann Checklisten unterschreiben. Die Unterschrift wird dabei digital signiert.
Anwendungsbeispiel:
„Unterschrift Auftragnehmer/ Auftraggeber“


