Logbücher
Im Rahmen des Aufbaus einer rechtssicheren Organisationsstruktur muss seitens der Führungskräfte, insbesondere im Bereich der Elektrotechnik sichergestellt werden, dass nur Mitarbeiter mit ausreichender Qualifikation Tätigkeiten verrichten. Diese Forderungen resultieren aus unterschiedlichen Regelwerken. Insbesondere sind hier folgende zu berücksichtigen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 2 Begriffsbestimmungen
Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
DGUV Vorschrift 1 „, Grundsätze der Prävention“ § 7 Befähigung für Tätigkeiten
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Der Unternehmer hat die für bestimmte Tätigkeiten festgelegten Qualifizierungsanforderungen zu berücksichtigen.
VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
Anhang A Zu 3.2
Die unternehmerischen und fachlichen Pflichten können nicht allein durch arbeitsbezogene Verantwortungen übernommen werden, sondern müssen von der Aufbauorganisation des Unternehmens sichergestellt werden. Die originären Pflichten, Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht, gelten für alle Unternehmen und sind durch die Unternehmensleitung/Führungskräfte entsprechend zu beachten und umzusetzen.
Anhang A Zu 4.2:
Dem Unternehmer kommt eine hohe Verantwortung bei der Auswahl der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen zu
Anhang A Zu 4.3:
Eine Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist, gibt es nicht. So kann nicht ohne Weiteres eine Elektrofachkraft für das Arbeitsgebiet Elektromaschinenbau im Arbeitsgebiet von Hochspannungsanlagen oder eine Fernmeldefachkraft im Arbeitsgebiet der Niederspannungsinstallation tätig werden, weil dazu andere Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind. Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in der Technik sowie neue Vorschriften und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.
Die Umsetzung dieser Auswahl- und Fürsorgeverantwortung seitens der Vorgesetzten muss aufgrund dieser und anderer gesetzlicher Forderungen kontrolliert und in geeigneter Form nachweislich dokumentiert werden. Logbücher unterstützen Sie dabei die fachliche Erfahrung eines Mitarbeiters, die zeitnahe berufliche Tätigkeit, sowie die Einhaltung von Arbeitsverfahren nachzuweisen. Logbücher sind somit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht.
Das Check-it Team stellt Ihnen Logbücher zum Download für unterschiedliche Tätigkeitsfelder zur Verfügung. Für die Umsetzung der Logbücher kommt die neue „Funktion „Abschnitt kopieren“ zum Einsatz. Erfahren Sie hier mehr zum Import dieser Checklisten.


Abschnitte duplizieren
Wie Sie die Funktion „Abschnitte duplizieren“ für diese Checkliste nutzen können, erfahren Sie im folgendem Tutorial.
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Bei Fragen zu den oben genannten Themen stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung und freuen sich bereits auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kevin Wollförster
Projektingenieur und für die Check-it Entwicklung verantwortlich.
Gerne helfe ich bei Fragen zur Muster-Checkliste.
René Rethfeldt
Sachverständiger und externe verantwortliche Elektrofachkraft.
Gerne helfe ich bei Fragen zu den rechtlichen Grundlagen.
Logbuch „elektrotechnisch unterwiesene Person“
Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gilt, wer durch eine Elektrofachkraft:
- über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichen falls angelernt,
- sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten grundsätzlich unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“. Darunter ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss; sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird. Die Elektrofachkraft ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.
Das, personenbezogene „Logbuch für die elektrotechnisch unterwiesene Person“ ist ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit der Leitung und Aufsichtsführung durch die verantwortliche Elektrofachkraft bzw. Elektrofachkraft und zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufsichts- und Kontrollverantwortung der fachlichen Vorgesetzten.
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Logbuch „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner
-
- fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis,
- Kenntnisse und Erfahrungen sowie
- Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Festgelegte Tätigkeiten sind
-
- gleichartige,
- sich wiederholende
elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Das „Logbuch für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ dient dem Nachweis, dass nur die vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeiten ausgeführt wurden, sowie als Bestätigung über die erlangte Praxiserfahrung bei der Ausführung dieser Tätigkeiten.
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Logbuch „Arbeiten unter Spannung mit Spezialausbildung“
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung werden nach DGUV Regel 103-011 und VDE 0105-100 wie folgt beschrieben:
-
- Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Gesundheitliche Eignung, diese kann z.B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen werden.
- Erste-Hilfe-Ausbildung inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung [HLW].
Entscheidend für die Eignung ist, ob in Abhängigkeit vom beabsichtigten Grad der Befähigung zum Arbeiten unter Spannung ausreichende Grundkenntnisse und Erfahrungen zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren durch Elektrizität vorhanden sind.
Arbeiten unter Spannung dürfen nur nach den festgelegten Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben und von geeigneten Personen durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Personalauswahl hat eine hierzu beauftragte Elektrofachkraft. Die Festlegungen der zugehörigen Arbeitsanweisungen sind zu beachten.
Vor Beginn der geplanten Arbeiten hat sich der Arbeitsverantwortliche mit dem Anlagenverantwortlichen über Art, Ort, Zeit und mögliche Auswirkungen auf die Anlage abzustimmen. Sie hat bei komplexen Arbeiten schriftlich gemäß den Festlegungen der Arbeitsanweisung zu erfolgen. Danach erteilt der Anlagenverantwortliche die Durchführungserlaubnis. Der Arbeitsverantwortliche hat vor Beginn der geplanten Arbeiten an der Arbeitsstelle den Anlagenzustand und die Umgebungsbedingungen (z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter) zu bewerten. Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die geplanten Arbeiten sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeitsanweisung erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Arbeit nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.
Das „Logbuch Arbeiten unter Spannung mit Spezialausbildung“ dient dem Nachweis, dass diese Forderungen vor der Auftragserteilung überprüft wurden und die Arbeiten nur von entsprechend qualifizierten Personen ausgeführt werden.
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Logbuch „Schalthandlungen“
Das Schalten in elektrischen Anlagen setzt genaue Anlagenkenntnis voraus. Daher dürfen Schalthandlungen im Zusammenhang mit Arbeiten an elektrischen Anlagen nur von entsprechend befähigten Elektrofachkräften vorgenommen werden.
Voraussetzungen für die Beauftragung zur schaltberechtigten Elektrofachkraft sind folgende Punkte:
-
- Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
- Theoretische Ausbildung für schaltberechtigte Elektrofachkräfte mit Abschlussprüfung.
- Mindestalter 18 Jahre.
- Theoretische Unterweisung in das Energieversorgungsnetz des Unternehmens anhand der Übersichtspläne, insbesondere der Mittelspannungsanlagen, der Transformatorstationen und der Niederspannungsschaltanlagen.
- Praktische Unterweisung an den elektrotechnischen Anlagen mit Schaltübungen und Freischaltungen unter Berücksichtigung der fünf Sicherheitsregeln zum Erreichen des arbeitssicheren Anlagenzustandes.
- Kenntnisse der zuvor genannten Normen und Regelwerke.
Die Durchführungserlaubnis des Anlagenverantwortlichen ist eine notwendige Voraussetzung für die Ausführung von Schalthandlungen Die Freigabe zur Arbeit darf nur vom Arbeitsverantwortlichen und erst nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln erteilt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollten für Arbeiten an Hochspannungsanlagen Einzelheiten über Freischaltungen und Erdungs- und Kurzschließmaßnahmen schriftlich festgelegt werden.
Das personenbezogene Logbuch „Schalthandlungen“ ist ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit der Leitung und Aufsichtsführung durch die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufsichts- und Kontrollverantwortung der fachlichen Vorgesetzten.
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